Neue Förderrichtlinien, neuer gemeinnütziger Bauträger: Dem burgenländischen Wohnbau stehen Veränderungen bevor.

Foto: Getty Images/iStockphoto

Hans Peter Doskozil ist mit dem System des gemeinnützigen Wohnbaus, jedenfalls so, wie es sich ihm darstellt, unzufrieden – und deshalb hat der burgenländische Landeshauptmann vor wenigen Tagen Neuerungen angekündigt: Das Land werde nun soziale Wohnbauten selbst errichten.

Dazu soll eine Tochter der Landesimmobilien Burgenland Gmbh (LIB) gegründet werden. Danach werde man neue Förderrichtlinien beschließen und in jedem der sieben Bezirke des Landes Pilotprojekte umsetzen, so Doskozil in einer Pressekonferenz mit Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner (beide SPÖ) und LIB-Geschäftsführer Gerald Goger.

Außerhalb des WGG

Das Interessante daran: Die Tochtergesellschaft soll dezidiert gemeinnützig sein, aber "außerhalb des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes" (WGG) operieren. Denn das WGG ist seit Monaten Zielscheibe von Doskozil, er hält das Bundesgesetz für schwer reformbedürftig, die damit vorgegebenen Rahmenbedingungen für "nicht in Ordnung". Hauptsächlich aus zwei Gründen: Erstens ist es ihm ein Dorn im Auge, dass Mietern, die später ihre Wohnung kaufen wollen, die Miete, die sie vor dem Erwerb gezahlt haben, nicht auf den Kaufpreis angerechnet wird. Und zweitens hält er die Berechnung des Kaufpreises bei der späteren Eigentumsübertragung für falsch, weil sie sich gemäß WGG am Verkehrswert orientiert.

Stattdessen will Doskozil "den Erwerb von Wohnungseigentum zu fairen Bedingungen ermöglichen". Mietwohnungen sollen jederzeit erworben werden können, der Kaufpreis soll auf der Grundlage der Errichtungskosten und nicht des Verkehrswertes erfolgen, und die bezahlten Annuitäten sollen voll angerechnet werden.

Druck auf Gemeinnützige

Den vier bestehenden gemeinnützigen burgenländischen Bauvereinigungen stellt Doskozil damit aber quasi die Rute ins Fenster: Auch sie müssen sich künftig an die noch zu beschließenden neuen Förderrichtlinien halten, wenn sie mit Förderung bauen wollen.

Für den burgenländischen Landesobmann der Gemeinnützigen, Alfred Kollar, sind deshalb auch nach der nunmehrigen Vorstellung von Details zu den Plänen noch viele Fragen offen. "Erstens verstehe ich nicht, was das Ganze mit dem Thema leistbares Wohnen zu tun hat", sagt er dem STANDARD, denn es gehe dabei offenbar nur darum, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Und andererseits stellen sich für ihn rechtliche Detailfragen, die noch zu klären seien. Und auch grundsätzliche Fragen: Kollars Unternehmen Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG) ist gemeinnützig und unterliegt dem WGG. "Muss ich jetzt eine nicht gemeinnützige Tochter gründen, um weiterhin sozialen Wohnbau betreiben zu können?" Das erscheint ihm einigermaßen widersinnig. Um über solche Fragen aufzuklären, will Landesrat Dorner in den kommenden Tagen mit den Gemeinnützigen reden.

Der Bundesobmann der Gemeinnützigen, Bernd Rießland, hält die um die Pläne entstandene Aufregung für übertrieben, spricht von einem "weiteren Instrument für leistbaren Wohnbau", das grundsätzlich zu begrüßen sei. Und er verweist auf andere Länder, die ähnliche Konzepte schon länger verfolgen würden – unter anderem auch Wien mit seinen Gemeindebauten.

Verzicht auf Anerkennung

Bleibt aber noch die Frage, wie das eigentlich genau funktionieren soll, dass eine gemeinnützige Bauvereinigung außerhalb des WGG operieren kann? "Bauvereinigungen (...), die ihren Sitz im Inland haben, sind von der Landesregierung als gemeinnützig anzuerkennen, wenn sie die in den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Bedingungen erfüllen", heißt es in Paragraf 1 des WGG. Genau diese Anerkennung will man aber nicht gewähren. "Damit ist die gemeinnützige Gesellschaft aus dem WGG draußen, und es ist auch kein Revisionsverband nötig", erklärt ein Mitarbeiter im Büro von Landesrat Dorner dem STANDARD. Kontrolliert wird die Gesellschaft von ihrer Mutter, der Landesimmobiliengesellschaft, und auch der Landesrechnungshof wird zuständig sein.

Darf die Gesellschaft dann aber tatsächlich das Wörtchen "gemeinnützig" im Namen tragen? Dem Landeshauptmann ist es offenbar ein Anliegen, wenn auch eher bloß in seiner nicht gewinnorientierten Bedeutung.

Das WGG verbietet das aber eigentlich. "Eine Bauvereinigung, die nicht auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes als gemeinnützig anerkannt ist, darf sich öffentlich oder im Geschäftsverkehr nicht als gemeinnützige Bauvereinigung bezeichnen. Ihre Firma darf nicht die Bezeichnung 'gemeinnützig' enthalten", steht in Paragraf 37 des WGG.

Es gibt allerdings noch die Möglichkeit, um Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) anzusuchen, darauf verweist unter anderem auch Rießland. Dafür wäre die Finanz zuständig. (Martin Putschögl, 21.1.2022)