Journalist Deniz Yücel war in der Türkei ohne Anklageschrift inhaftiert gewesen.

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Straßburg – Knapp vier Jahre nach der Freilassung des Journalisten Deniz Yücel aus türkischer Haft will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dem Fall eine Entscheidung fällen. Am kommenden Dienstag (10.00 Uhr) werde der Richterspruch zu der Beschwerde Yücels gegen die Türkei verkündet, teilte das Straßburger Gericht am Donnerstag mit (Beschwerdenummer 27684/17).

Yücel (48) war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert gewesen. Erst nach langem politischen Tauziehen kam er frei und konnte ausreisen, gleichzeitig wurde Anklage erhoben. Im Juli 2020 wurde der Deutsch-Türke dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision. Yücel sieht sich durch die Untersuchungshaft in seinen Menschenrechten verletzt und hat den EGMR angerufen.

Die Festnahme deutscher Staatsbürger hatte 2017 zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Die prominentesten Inhaftierten waren neben Yücel die Journalistin Mesale Tolu und der Menschenrechtler Peter Steudtner. Auch sie durften inzwischen ausreisen. (APA, 20.1.2022I