Kurz-Berater Stefan Steiner wollte "fremdenrechtliche Knaller".

Foto: APA/Neubauer

Neue Chats aus dem Innenministerium legen nahe, dass Vertraute des damaligen Außenministers Sebastian Kurz (ÖVP) dessen Aufstieg mit strengen Maßnahmen im Flüchtlingsbereich fördern wollten. "Ich glaube, wir müssen wieder paar fremdenrechtliche Knaller vorbereiten :-))", soll der Kurz-Berater Stefan Steiner, damals Sektionschef im Außenministerium und somit Beamter, am 19. September 2016 laut "Zackzack" geschrieben haben – und zwar an Michael Kloibmüller, damals Kabinettschef im Innenministerium.

Solche Knaller kämen am Donnerstag, antwortete Kloibmüller damals, und zwar: "Verschärfung für straffällige Asylwerber, leichtere Anerkennungen Hafttatbestände für Illegale (sic!), leichtere U-Haft etc." Später schlug Steiner vor, dass Asylwerber ihren Verdienst für gemeinnützige Arbeit erst nach Abschluss des Asylverfahrens ausgezahlt bekommen sollten – die Nachricht soll auch an Kathi Nehammer, Ehefrau des heutigen Kanzlers Karl Nehammer, gegangen sein.

Sie war damals mit Kloibmüller im Kabinett des Innenministers Wolfgang Sobotka tätig. Steiner ist hingegen der Schwager von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. Bei dem Bericht handelt es sich um einen Teil aus einer Reihe an Geschichten, die "Zackzack" zum Innenministerium recherchiert. Die Rechercheplattform war in den Besitz von Chats des früheren Kabinettschefs Kloibmüller gekommen.

Steiner: Beamte dürfen Handy privat verwenden

Auf STANDARD-Anfrage erklärt Steiner dazu, dass die erwähnten Chats "gestohlen und möglicherweise manipuliert wurden und aus dem Zusammenhang gerissen scheinen". Das mache eine seriöse Beantwortung "nahezu unmöglich". "Für mich war immer klar, dass sich die falschen Ereignisse in der Flüchtlingspolitik aus dem Jahr 2015 nicht mehr wiederholen dürfen", schreibt Steiner. "Am Ende ist es in Österreich zum Glück auch gelungen, die anfangs geschmähte Linie zum politischen Konsens zu machen. " Jeder öffentlich Bedienstete hätte "das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf eine eigene politische Meinung und darf darüber hinaus auch sein Handy privat verwenden". (red, 20.1.2022)