Die Mieten geraten wieder in den Fokus der Politik.

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Die Anhebung der Altbaumieten steht bevor. Konkret sollen die Mietrichtwerte – wie berichtet – im April um rund sechs Prozent angehoben werden. Der Wiener Richtwert – die Basis für die Altbaumieten pro Quadratmeter – würde dann von derzeit 5,81 Euro auf rund 6,16 Euro ansteigen.

"Eine schlagartige Anhebung", wie die SPÖ findet, und das hält Bautensprecherin Ruth Becher "mit Blick auf den derzeit durch die Covid-19-Pandemie noch einmal beschleunigten Preisauftrieb bei den Wohnkosten" für keine gute Idee. Vielmehr müsse "diese Möglichkeit aus sozial- sowie wohnpolitischen Erwägungen, aber auch zum Abwenden weiterer Inflationsschübe als ausgeschlossen betrachtet werden", schreibt sie in einem Entschließungsantrag, der am Donnerstag im Nationalrat eingebracht wurde.

Becher fordert darin vom Justizministerium nun zweierlei: erstens die Aussetzung der bevorstehenden Mieterhöhungen per Gesetzesbeschluss; bekanntermaßen wurde das auch im Vorjahr so gemacht, und zwar mit dem "Mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetz" (MPFLG). Genau dieses im März 2021 beschlossene Gesetz schreibt eigentlich die Erhöhung für heuer vor, man müsste also wohl das MPFLG wieder ändern.

Reformprozess soll starten

Zweitens fordert Becher den sofortigen Start des von der Bundesregierung ohnehin beabsichtigten Reformprozesses zum Wohnrecht. "Die Zeit der Tarifänderungen und Inflationsanpassungen muss beendet werden und eine umfassende Reform des Wohnrechts innerhalb eines Jahres umgesetzt werden", heißt es in dem Antrag, der die Justiz konkret dazu auffordert, "sofort und unmittelbar eine Videokonferenz mit den heimischen Interessenvertretungen der Vermieter*innen und Mieter*innen anzusetzen und ein neues Wohnrecht rasch vorzulegen". Bis dahin sollten aber eben – siehe oben – alle gesetzlichen beziehungsweise zu verordnenden Mieterhöhungen ausgesetzt werden.

Die Reform des gesamten Wohnrechts ist gemäß türkis-grünem Regierungsprogramm in dieser Legislaturperiode vorgesehen. "Unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten, Ländern und Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessenvertretungen wird im Rahmen parlamentarischer Instrumente (zum Beispiel Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen wird", heißt es konkret im Arbeitsübereinkommen. In Gang gesetzt wurde dieser Prozess bisher noch nicht. (Martin Putschögl, 21.1.2022)