ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian wehrt sich gegen den Vorstoß, dass Mitarbeiter in Quarantäne bei Symptomlosigkeit im Homeoffice arbeiten sollten.

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Wien – Nachdem der ÖVP-Wirtschaftsbund eine Teilarbeit für wegen Corona abgesonderte, aber nicht (schwer) erkrankte Mitarbeiter gefordert hat kommt deutliche Ablehnung von Arbeitnehmervertretern. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian spricht laut "Krone" von "Praxisferne". Arbeiterkammer-Sozialexpertin Silvia Hruska-Frank bezweifelt, dass definiert werden könne, was mildere Verläufe seien, wie sie mehreren Medien sagte. Laut einer Studie wird im Homeoffice trotz Krankheit eher gearbeitet.

"Der Wirtschaftsbund suggeriert, dass die Menschen Homeoffice und Covid zum Nichtstun ausnützen", kritisiert Hruska-Frank in der "Krone". In der "Presse", "ZiB1" und im "Kurier" hatte sie sich zuvor ähnlich geäußert. "Das widerspricht eindeutig unseren Erkenntnissen." Viele würden ohnehin arbeiten, auch wenn sie in Quarantäne seien. Bei der kritischen Infrastruktur sei ohnehin vorgesorgt, denn da könne man bei unbedenklichen Werten auch arbeiten gehen.

"Praxisfremd und fernab rechtlicher Bedingungen"

Katzian sieht alles rechtlich geregelt. Der Arbeitgeber erhalte für die Ausfallzeit der Mitarbeiter vollen Ersatz. Auch das Homeofficegesetz basiere auf klaren Regeln. "Für uns ist der Vorschlag praxisfremd und fernab rechtlicher Bedingungen", so der Gewerkschaftschef in Richtung Wirtschaftsbund.

Erst am Freitag hatte die Anwältin und Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak keine praxistaugliche Umsetzung einer Homeoffice-Pflicht für wegen Corona abgesonderte, aber nicht erkrankte Mitarbeiter geortet. Der Übergang zwischen asymptomatisch und symptomatisch könne fließend sein, es werde nicht möglich sein, dass ein Arzt Mitarbeiter laufend begutachtet, sagte die Juristin.

Der Wirtschaftsbund hatte gefordert, dass Mitarbeiter in Quarantäne oder Isolation von zuhause weiterarbeiten sollen. Eine Absonderung dürfe nicht automatisch wie ein Krankenstand behandelt werden, drängte die ÖVP-Teilorganisation auf neue rechtliche Rahmenbedingungen im Lichte der Omikron-Variante des Coronavirus.

Homeoffice-Studie aus Deutschland

Einer deutschen Studie zufolge, die am Sonntag öffentlich wurde, arbeiten Beschäftigte im Homeoffice vermehrt trotz Krankheit. Einen umgekehrten Trend gebe es bei Beschäftigten, die für den Job ins Büro fahren müssen, heißt es in der Untersuchung der Hamburger Kühne Logistics University (KLU) und der WHU – Otto Beisheim School of Management. Zu groß seien die befürchteten Schuldgefühle, sollte es im Büro zu einer Ansteckung mit dem Coronavirus kommen, um sich auf den Weg zur Firma zu machen.

Ganz anders dagegen in den eigenen vier Wänden: "Wenn sich Mitarbeitende zuhause 'nur' erholen und nicht erreichbar sind, befürchten viele Schuldgefühle gegenüber dem Team. Deshalb entscheiden sich einige, zumindest etwas zu arbeiten", sagte die KLU-Professorin für Personalmanagement, Prisca Brosi. Zudem zeigten die Ergebnisse, dass die Entscheidung zu arbeiten unabhängig von der Schwere der Erkrankung sei.

Klärungsbedarf für Arbeiterkammer

Auch aus Sicht der Arbeiterkammer gibt es jedenfalls Klärungsbedarf. So sollten es Strafrechtsdelikte sein, wenn Betriebe von abgesonderten Mitarbeitern im Homeoffice Arbeitsleistungen verlangen – diese jedoch zugleich nach dem Epidemiegesetz auch Anspruch auf einen Ersatz der Entgeltfortzahlung geltend machen.

Die Gecko rät der Regierung davon ab, die Quarantäne für Corona-Infizierte weiter zu verkürzen. Von einer Freitest-Möglichkeit für dreifach Geimpfte schon nach drei Tagen sei "keine große Wirkung auf den Schutz der kritischen Infrastruktur zu erwarten" – aber sie würde Gesundheitsbehörden erheblich mehr belasten. (APA, 23.1.2022)