Im vergangenen August waren im Playoff gegen Bröndby noch über 17.500 Zuschauer im Stadion.

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Salzburg – Österreichs Fußballmeister Red Bull Salzburg hat Verhandlungen mit der Politik über eine spätere Sperrstunde aufgenommen. Im Achtelfinale der Champions League gegen Bayern München am 16. Februar ist unter den aktuellen Corona-Regeln aufgrund der Anpfiffzeit um 21 Uhr kein Publikum erlaubt. Für das Spiel müsse die Sperrstunde von 22 Uhr mindestens auf 23 Uhr verlegt werden, fordern die Salzburger. Nacht- und Stehgastronomie sind aktuell ohnehin verboten.

Salzburgs Geschäftsführer Stephan Reiter bestätigt Gespräche mit den Behörden. "In Anbetracht der Bedeutung dieses Spiels hoffen wir, dass sich die Gesamtsituation entspannt und wir durch unsere gemeinsamen Bemühungen am Ende eine Austragung vor Fans umsetzen können", sagt Reiter.

Man habe mit der Landespolitik Vorschläge erarbeitet. Demnach wollen sich Landeshauptmann Wilfried Haslauer, Gesundheitsreferent Christian Stöckl und Sportlandesrat Stefan Schnöll (alle ÖVP) beim Bund für eine Änderung der Regelungen einsetzen. Derzeit wären vor der Sperrstunde 2000 Zuschauer zugelassen, diese Beschränkung soll ausgeweitet werden, dafür eine Maskenpflicht gelten. Das Stadion in Wals-Siezenheim fasst rund 30.000 Zuschauer. Man müsse unterscheiden zwischen einer Indoor-Veranstaltung und einem Stadion im Freien, sagt ein Sprecher von Landeshauptmann Haslauer.

"Es ist wichtig, dass es Planungssicherheit gibt." Die Vorbereitung für das Match erfordere schließlich viel Aufwand. Geklärt werden müsse das jedoch auf Bundesebene. "Wir treten dafür ein, die Sperrstunde nach hinten zu verschieben."

Keine Sonderregelung

Das Match soll keine Sonderregelung bekommen. Haslauer erklärte am Donnerstag, die Sperrstunde um 22 Uhr stelle für die Gastronomie – nicht zuletzt auch im Wintertourismus – ein "Riesenproblem" dar. Da es sich in der Stunde bis 23.00 Uhr ja im Grunde um dieselben Gäste handeln würde, könne man die Zurückverlegung schon jetzt verantworten. Der Landeshauptmann will auch Handel und körpernahe Dienstleister wieder für Ungeimpfte zugänglich machen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können – also 3G. (luza, ruep, 27.1.2022)