Kein besonders ausgekochtes Schlitzohr: Markus Anfang.

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Bremen – Im Zuge des Skandals um seinen vermeintlich gefälschten Impfausweis ist Markus Anfang (47) vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für ein Jahr gesperrt worden. Zudem muss der ehemalige Trainer des Zweitligisten Werder Bremen 20.000 Euro Strafe zahlen.

Das Berufsverbot von Anfang gilt rückwirkend ab dem 20. November. Sein ehemaliger Co-Trainer Florian Junge wurde mit einer Sperre von zehn Monaten sowie einer Geldstrafe von 3000 Euro belegt. Das gab der DFB am Mittwoch bekannt.

Wider die Vorbildfunktion

"Markus Anfang und Florian Junge haben durch ihr Handeln in erheblichem Maße gegen die Vorbildfunktion als Trainer verstoßen", sagte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: "Im Hinblick auf ihre abgelegten Geständnisse ist es aber gerechtfertigt, einen Teil der Sperre zur Bewährung auszusetzen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zur Saison 2022/2023 ein neues Engagement einzugehen." Bei Anfang wird die Sperre ab dem 10. Juni zur Bewährung bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt, bei Junge ab dem 1. Juni.

Anfang hatte zuletzt zugegeben, mit einem gefälschten Impfzertifikat getäuscht zu haben. "Er hat eingeräumt, einen falschen Impfausweis vorgelegt zu haben", sagte der Bremer Oberstaatsanwalt Frank Passade Anfang Januar. Im Zuge der Affäre war Anfang im November in Bremen zurückgetreten. Sein Nachfolger wurde Ole Werner.

Testungen umgangen

Anfang und Junge haben sich laut DFB-Mitteilung im Spätsommer 2021 "jeweils einen gefälschten Impfausweis besorgt, der sie unzutreffend als 'zweifach gegen das Coronavirus geimpft' auswies". Diesen hätten sie dann bei Werder vorgelegt, "sodass sie ab dem frühen Herbst nicht mehr an den im DFB-/DFL-Hygienekonzept vorgeschriebenen Testungen von Werder Bremen teilnahmen.

Zudem legten beide den gefälschten Impfausweis auch dem Bremer Gesundheitsamt vor, um sich infolge des Kontakts mit dem damals an Corona erkrankten Bremer Spieler Marco Friedl der gesetzlich vorgeschriebenen Quarantäne zu entziehen." (sid, 27.1.2022)