Am Landesgericht Wels kam es zu einem Freispruch.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Ein Prozess um Pestizide im Trinkwasser von Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) hat am Donnerstag im Landesgericht Wels mit einem Freispruch geendet. Davor hatte das Oberlandesgericht Linz bereits zweimal die Urteile – beide Male ein Schuldspruch gegen einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs – aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Das nunmehrige Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eineinhalb Jahre verschmutzt

Der Hauptangeklagte soll 2013 und 2014 veranlasst haben, dass Abwasser aus der Pflanzenschutzmittelproduktion auf eine Baurestmassen-Deponie statt in die eigentlich dafür vorgesehene thermische Verwertung kommt. Rund 1.400 Tonnen Flüssigabfälle sollen zu einer mehr als eineinhalb Jahre dauernden Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt haben. Das fragliche Abwasser war mit adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX) belastet.

Die Kosten für die Beseitigung der dadurch entstandenen Schäden werden mit rund drei Millionen Euro beziffert. Der Mann ist bereits zweimal zu einer unbedingten Geld- und einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, beide Male hob die nächste Instanz die Urteile auf.

Der dritte Prozess gegen den Hauptangeklagten war am Donnerstag vergleichsweise kurz, man griff auf Zeugenaussagen und Gutachten aus den früheren Rechtsgängen zurück. Insgesamt zeigte sich, dass offenbar pestizidbelastetes Abwasser übernommen worden war. Der vorgegebene Ablauf sah vor, dieses – etwa mit Flockung oder Aktivkohle – zu reinigen. Danach wurde das Abwasser im Labor untersucht. Wenn es die Grenzwerte erfüllte, konnte es abgeleitet werden, wenn nicht, musste es in die thermische Entsorgung. Offenbar kam es aber statt in die Verbrennung auf eine dafür nicht vorgesehene Deponie.

Betrugsermittlungen laufen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies auf Anweisung des Angeklagten geschah, weil er in seiner Funktion auch dafür zuständig und damit verantwortlich gewesen sei. Der Mann will aber nichts damit zu tun haben. Er habe keine Anweisung gegeben, das Abwasser auf die Deponie zu bringen, sagte er, und sah möglicherweise die Labormitarbeiter in der Pflicht. Er kann sich aber auch vorstellen, dass das Abwasser, das die Trinkwasserverunreinigung verursacht hat, überhaupt von einem anderen Betrieb stammt.

Die Richterin befand, "für eine konkrete Weisung gibt es keine Anhaltspunkte", auch nicht dafür, dass der Angeklagte in die Entscheidung, die Flüssigabfälle auf die Deponie zu bringen, einbezogen gewesen sei. Sie sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Privatbeteiligten – das Land Oberösterreich, einige Gemeinden und der Deponiebetreiber – wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sie hatten ihre Schäden teils mit Millionenbeträgen beziffert.

Dem nun Freigesprochenen droht aber noch Ungemach von anderer Seite: Die WKStA führt gegen ihn Betrugsermittlungen. Dabei geht es ebenfalls um seine frühere Tätigkeit bei dem Entsorgungsbetrieb. (APA, 27.1.2022)