Einheitliche Vorgaben, mit welchen Nachweisen jemand eine Hochschule betreten kann, gibt es nicht. Meist wird auf 2,5G gesetzt.

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Ab dem kommenden Semester kann die Wirtschaftsuni Wien nur mit einem 2G-Nachweis betreten werden, teilte WU-Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger am Mittwoch im STANDARD-Interview mit. Die Wirtschaftsuni ist neben der Universität Klagenfurt, die bereits seit November die 2G-Regel praktiziert, erst die zweite Uni, die diese strengen Vorgaben macht. Am Donnerstag kritisierten die WU-Betriebsräte für das wissenschaftliche und allgemeine Personal in einer Stellungnahme, die dem STANDARD vorliegt, die Regelung als "unverhältnismäßig". Zumal aktuell am Arbeitsplatz die 3g-Regel gilt.

Zwar fordern die Senatsvorsitzenden der Universitäten sowie die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) eine einheitliche 2G-Regel, die Zugangsregeln werden im tertiären Bereich aber unterschiedlich gehandhabt – und daran wird sich auch so schnell nichts ändern, wie eine STANDARD-Nachfrage zeigt.

Nur mit Impfnachweis

Die Ausnahme sind die 16 österreichischen Privatuniversitäten. Für bereits aktive Studierende und Mitarbeitende werden auch weiterhin 2,5G und Maskenpflicht gelten, Studienanfängerinnen und -anfänger brauchen aber ab kommendem Semester einen Impfnachweis, wobei ein Genesungszertifikat den Impfnachweis nicht ersetzt. Privatunis haben einen hohen Anteil ausländischer Studierender. "Für die Anerkennung von Impfungen, die in Österreich derzeit nicht als zugelassen gelten, erwarten wir uns adäquate Regelungen", ergänzt Karl Wöber, Präsident der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (Öpuk).

Die Fachhochschulkonferenz (FHK) plant jedenfalls keine Vorgaben für alle 21 Fachhochschulen, sagt deren Generalsekretär Kurt Koleznik. Jede FH regle die Zutrittsanforderungen individuell. "Es macht auch keinen Sinn, hier Vorgaben zu machen", sagt Koleznik. Schon jetzt gebe es bundesweite Regelungen, die von den Fachhochschulen eingehalten werden. Wie die Ausgestaltung konkret ausschaue, hänge von den baulichen Rahmenbedingungen, aber auch den Studienprogrammen ab.

Für die Präsenzlehre an den FHs gelte in den meisten Fällen die 2,5G-Regel, also geimpft, genesen oder PCR-getestet, und FFP2-Masken-Pflicht. Präsenzveranstaltungen finden nur statt, wenn sie nicht virtuell angeboten werden können. An der FH Burgenland werden knapp 90 Prozent der Lehrveranstaltungen online abgehalten. Bis Ostern werde das auch so bleiben, sagt Christiane Staab, Sprecherin der FH Burgenland. Wer dennoch auf dem Campus zu tun hat, für den gelte die 2,5G-plus-Regel, auch Geimpfte und Genesene müssen also getestet sein. Mittelfristig kann man sich an der FH Burgenland aber sehr wohl 2G als Zutrittsvoraussetzung vorstellen.

Zutritt für Lehrkräfte

An den Pädagogischen Hochschulen hält man ebenfalls wenig von einer 2G-Regelung für Studierende. "Unsere Studierenden gehen für die Berufspraxis während des Studiums in die Schulen", sagt Walter Vogel, Vorsitzender der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen und Rektor der PH Oberösterreich. Der Bund habe klare Vorgaben für ungeimpfte Lehrkräfte gemacht: Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen verpflichtenden Testnachweis erbringen, mindestens zweimal pro Woche muss dieser Nachweis mittels PCR-Test erfolgen. "Es macht keinen Sinn, wenn wir hier strenger sind", sagt Vogel.

Auch an den Pädagogischen Hochschulen gelte im Sommersemester weiterhin 2,5G und FFP2-Pflicht. Der Anteil der Distanzlehre sei derzeit hoch und werde wohl auch im Sommersemester anfangs noch so bleiben. Mit Ostern, hofft Vogel, solle aber wieder ein Normalbetrieb möglich sein – wenn es das Infektionsgeschehen zulasse. (Gudrun Ostermann, 27.1.2022)