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Ob das jetzige Urteil in puncto Klarnamen Änderungen für neue User bringt, ist derzeit noch unklar.

Foto: DADO RUVIC/Reuters

Facebook-Nutzer müssen zwar bei der Facebook-Registrierung ihren richtigen Namen angeben. Postings müssen aber auch unter Verwendung von Pseudonymen möglich sein. Zu diesem Schluss kam der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Die Rechtssprechung hat vorerst nur Auswirkungen auf Accounts, die sich bereits vor 2018 registriert hatten, da es danach zu einer Gesetzesänderung kam.

Facebook verliert in letzter Instanz

Ein Kläger und eine Klägerin bekamen mit dem Urteil in letzter Instanz Recht, nachdem zuvor am Oberlandesgericht München noch Facebook gesiegt hatte. Die obersten Zivilrichter Deutschlands erachten es als ausreichend, dass sich Menschen mit ihrem Klarnamen bei dem Online-Netzwerk registrieren.

Der Vorsitzende Richter des dritten Zivilsenats, Ulrich Herrmann, sprach von einem Innenverhältnis. Im Außenverhältnis – also zum Beispiel beim Posten von Beiträgen, Kommentieren oder beim Beitreten zu Gruppen auf dem Portal – sei es Facebook zumutbar, dass das unter einem Pseudonym geschehe.

Das Netzwerk hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau 2018 gesperrt, weil ihre Fantasienamen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Das Oberlandesgericht München, das zuletzt über die Klagen geurteilt hatte, hatte Facebook zuvor Recht gegeben.

Altes Telemediengesetz vs. DSGVO

Das deutsche Telemediengesetz, das bis Mai 2018 gültig war, verpflichtete Anbieter, die Nutzung ihrer Dienste "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist". Seit Mai 2018 gilt in der EU ein neues Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung), das ausdrücklich keine solche Bestimmung enthält, dieser aber auch nicht explizit widerspricht.

Die BGH-Richter haben die Fälle nach alter Rechtslage entschieden, weil die Konten vor Inkrafttreten der neuen EU-Regeln angelegt worden waren. "Daher ist die unmittelbare Reichweite unserer Entscheidung auf Altfälle begrenzt", sagte Richter Herrmann. Wie künftig unter den neuen rechtlichen Voraussetzungen entschieden wird, bleibt abzuwarten. Unter Umständen muss sich auch der Europäische Gerichtshof übergeordnet mit der Thematik befassen.

Facebook sieht keinen Handlungsbedarf

Eine Sprecherin des Facebook-Mutterkonzerns Meta teilte nach der Verkündung mit: "Wir nehmen die heutige Entscheidung zur Kenntnis, die ausdrücklich auf einer überholten Rechtslage basiert." Facebook sei eine Plattform, auf der sich Menschen mit ihrem echten Namen miteinander verbinden und austauschen können. "Die Nutzung von echten Namen trägt zur Authentizität auf der Plattform bei."

In den aktuellen Nutzungsbedingungen von Facebook heißt es unter anderem, Nutzerinnen und Nutzer sollten hier denselben Namen verwenden, den sie auch im täglichen Leben gebrauchen. Die Regel soll die Hemmschwelle für Hassrede und Mobbing erhöhen. "Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden." (DPA/red, 27.1.2022)