Der VfGH will genaue Hospitalisierungszahlen. Er will auch Zahlen zu Fällen, wo Corona nicht die Hauptdiagnose der Hospitalisierung war. Laut einer Erhebung der Gesundheit Österreich (GÖG) hatten bis Ende November 27 Prozent der Covid-Intensivfälle Corona als Nebendiagnose.

Foto: APA/dpa-Zentralbild/Jens Büttner

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) rüstet sich. Im Zuge eines Verordnungsprüfungsverfahrens begehrt das Höchstgericht zahlreiche Informationen rund um die Corona-Pandemie von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Fünf Seiten ist die Fragenliste lang, die am 26. Jänner beim Ministerium einging, bis 18. Februar hat es nun Zeit für Antworten. Der VfGH will herausfinden, wie gerechtfertigt die Corona-Verordnungen und Einschränkungen samt Lockdown und 2G-Regel waren – "auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung". Etliche Beschwerden sind bereits beim VfGH eingelangt. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Belastung des Gesundheitssystems. Die Bundesregierung hatte die teils massiven Verschärfungen und Maßnahmen ja damit begründet.

Ein Beispiel: Der VfGH fordert eine genaue Aufschlüsselung zu positiv getesteten Personen auf Normal- und Intensivstationen. Die Frage richtet sich vor allem nach Haupt- oder Nebendiagnose Covid-19. Es wird ""gegebenenfalls" gebeten um eine Aufschlüsselung der Zahlen nach:

  • Personen, die wegen Covid-19 auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, aber auch an Covid-19 litten, und Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit Sars-CoV-2 infiziert waren.

Um die gleiche Aufteilung wird auch im Bereich der Normalstationen gebeten.

Das Gesundheitsministerium will "zum jetzigen Zeitpunkt keine inhaltliche Stellungnahme in dieser Thematik" bekanntgeben und verweist auf Anfrage auf die Frist bis 18. Februar. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die für das Ministerium die Hospitalisierungszahlen aufbereitet, hat in ihrem öffentlich abrufbaren und regelmäßig aktualisierten "Factsheet Intensivstation" aber einige Punkte bereits angerissen. So wurden von Pandemiebeginn bis zum Erhebungszeitraum Ende November 2021 genau 10.671 Covid-Intensivfälle registriert.

Covid-19 "auch als Nebendiagnose für die Analyse berücksichtigt"

Laut GÖG wird Covid-19 "auch als Nebendiagnose für die Analyse berücksichtigt", wie es in einer Fußnote des Factsheets heißt. Das führt ein Sprecher unter anderem darauf zurück, dass der Hauptfokus auf Kapazitäten gerichtet werde: Schließlich müsse auch eine positive Person mit gebrochenem Fuß in einer Covid-Station abgesondert werden.

Covid-19 als Nebendiagnose betrifft demnach 27 Prozent der knapp 10.700 Covid-Intensivfälle bis Ende November. Heißt im Umkehrschluss: Knapp drei Viertel der Covid-Intensivfälle haben als Hauptdiagnose eine Corona-Infektion. Bei Nebendiagnose Covid gebe es als Hauptdiagnose aber auch oft "lungenspezifische Erkrankungen", wie ein GÖG-Sprecher ausführt. Bis zum Ende des Erfassungszeitraums Ende November war noch Delta vorherrschend.

Im Factsheet heißt es dazu in der Fußnote: "Beispielsweise werden bei Aufenthalten mit einer Covid-19 Nebendiagnose häufig die Hauptdiagnosen "Viruspneumonie, nicht näher bezeichnet", "Pneumonie, nicht näher bezeichnet" oder "Atemnotsyndrom" kodiert. Eine Exkludierung jener Fälle mit Covid-19 in einer Nebendiagnose würde zu einer erheblichen Untererfassung von Covid-19 ICU-Fällen führen."

Aufschlüsselung zu Todesfällen gewünscht

Ein weiteres Beispiel: Der VfGH will auch Details zu Covid-Todesfällen, die auch viele Maßnahmenkritiker beschäftigt. So bittet der VfGH um Aufschlüsselung der Verstorbenen-Zahlen nach:

  • Personen, die an Covid-19 verstorben sind, Personen, die mit Covid-19 verstorben sind, und Personen, die (asymptomatisch) mit Sars-Cov-2 verstorben sind.

Diese Unterscheidung ist offiziell noch nicht verfügbar. Das Dashboard der Ages definiert einen Covid-19-Toten so: Ein laborbestätigter positiver Fall mit Ausgang Tod, " wobei zwischen Status ‚Erkrankung‘ und Status ‚Tod‘ der Status ‚Genesen/Geheilt‘ nicht vorgelegen hat". In Deutschland hat diese Zahlen das Statistische Bundesamt für das Jahr 2020 bereits aufbereitet. Von 47.860 Covid-Toten war bei 83 Prozent Covid-19 als Grundleiden die Haupttodesursache. Bei 17 Prozent hat Covid-19 "als Begleiterkrankung zum Tod beigetragen".

Das Höchstgericht stellt zudem zahlreiche Fragen zur Impfung. So wird gefragt, wie hoch der Anteil der Erst-, Zweit- und Drittgeimpften an den Hospitalisierten ist – aufgeschlüsselt auf jene, die "wegen" Covid-19 und jene, die "mit" Covid-19 im Krankenhaus landeten. (David Krutzler, 1.2.2022)