Weil Katia Wagner ihre Belästigungsvorwürfe vor Gericht beweisen konnte, wurde "Österreich"-Chef Wolfgang Fellner nun auch zivilrechtlich verurteilt.

Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturede

Im November 2021 wurde Medienmacher Wolfgang Fellner nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt. Nur vier Tage später legte seine Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner nach: Sie klagte Fellner vor dem Handelsgericht Wien auf Unterlassung und Widerruf seiner Behauptungen, Wagners Vorwürfe der sexuellen Belästigung seien "frei erfunden". Wagner hatte auch damit Erfolg – Fellner ließ die Zivilklage unbeantwortet, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Bis spätestens Freitag kommender Woche muss Fellner nun einen Widerruf im STANDARD veröffentlichen, wonach er seine Äußerungen zurücknimmt. Ende Mai 2021 berichtete DER STANDARD über die Vorwürfe Wagners, die sie später vor Gericht beweisen konnte. Bei einer Autofahrt und einem Abendessen im April 2015 kommentierte Fellner das Aussehen seiner ehemaligen Mitarbeiterin und sagte ihr, dass er sie liebe, und fragte, ob er in ihr Kleid "hinten reinschauen" und es "einmal kurz aufzippen" könne.

Eine Anfrage, warum Fellner die Klage Wagners unbeantwortet ließ und somit eine rechtskräftige Verurteilung provozierte, ließ er bislang unbeantwortet.

"Krone" gewinnt weiteres Verfahren

Eine weitere, nicht rechtskräftige Gerichtsentscheidung in der Causa liegt dem STANDARD vor: Der "Krone" wird 20.000 Euro Schadenersatz wegen eines Artikels in der Tageszeitung "Oe24" von Anfang Juni 2021 zugesprochen. Im inkriminierten Artikel mit dem Titel "Die Wahrheit: 'Krone' will Fellner-Erfolg stoppen" wird die "Krone" verdächtigt, hinter den Vorwürfen der sexuellen Belästigung mehrerer Ex-Mitarbeiterinnen Fellners zu stehen. Weiters ist im Artikel zu lesen, dass die "Krone" einer Mitarbeiterin der Mediengruppe Österreich Geld geboten haben soll, wenn sie bestätige, dass Fellner sie belästigt habe.

Zur Verteidigung bestritt die Mediengruppe Österreich, dass derartige Behauptungen im Artikel aufgestellt wurden. Es sei lediglich über diese Vorwürfe berichtet worden, und zudem habe man hauptsächlich über die "Kampagne" der Konkurrenz gegen Fellner berichtet.

Artikel im Licht der Konkurrenz

Das Handelsgericht Wien schenkte diesen Ausführungen in seinem Urteil von Ende Jänner keinen Glauben und nahm in seiner Entscheidung auf ein bereits rechtskräftiges Urteil des Straflandesgerichts Wien von Ende November Bezug, das denselben Artikel von Anfang Juni zum Gegenstand hatte. In diesem medienrechtlichen Verfahren wurde die Mediengruppe Österreich wegen übler Nachrede verurteilt. Sie musste "Krone"-Herausgeber Christoph Dichand rund 30.000 Euro Entschädigung zahlen, weil sie die im Artikel aufgestellten Behauptungen, Dichand stünde hinter den Vorwürfen der sexuellen Belästigung, nicht beweisen konnte.

Die Veröffentlichung sei laut aktuellem Urteil des Handelsgerichts durchaus im Lichte der Konkurrenz zwischen den zwei Boulevardblättern zu sehen: Es sei nachvollziehbar, dass die Glaubwürdigkeit der "Krone" durch die Veröffentlichung geschädigt worden sei, weil behauptet wurde, sie habe wissentlich falsch über die Belästigungsvorwürfe berichtet. "Einen schwerer wiegenden Vorwurf kann man einem Medium kaum machen", hielt Richterin Katharina Leitner fest. Neben der Entschädigung wurde die Mediengruppe zur Urteilsveröffentlichung und Unterlassung der inkriminierten Behauptungen verurteilt.

Auf Anfrage teilte "Krone"-Anwalt Michael Rami mit, dass er jeden einzelnen Artikel über die Causa mit "falschen Behauptungen" geklagt habe. "Eines steht jedenfalls schon heute fest: Es wird sehr teuer", sagte Rami. Ob die Mediengruppe Österreich gegen das Urteil beruft, war nicht zu eruieren. Fellner und die Anwältinnen und Anwälte der Mediengruppe Österreich ließen eine Anfrage unbeantwortet. (Laurin Lorenz, 3.2.2022)