Das Bildungsministerium hat wegen des Testchaos an Schulen rechtliche Schritte angekündigt (Symbolbild).

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Die seit Jahresbeginn mit den PCR-Tests in den Schulen von acht Bundesländern beauftragte Arge für molekulare Diagnostik kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nach heftiger Kritik an der Auswertung – offenbar war die Zahl der positiven Ergebnisse zu niedrig – steht das Konsortium nun auch unter dem Verdacht der Schwarzarbeit. Bei einer Razzia in einem Labor im Bundesland Salzburg vor rund zwei Wochen sollen falsch oder gar nicht angemeldete Mitarbeiter angetroffen worden sein.

Verdacht auf Sozialleistungsbetrug

Unter Berufung auf "Ermittlerkreise" berichten die "Salzburger Nachrichten" in der Mittwochausgabe, dass bei der Überprüfung durch Polizei und Finanzpolizei in der von der Arge angemieteten Halle im Gewerbegebiet von Siezenheim sowohl falsch angemeldete als auch gar nicht angemeldete Mitarbeiter erwischt worden seien. Die Kontrolle sei nach Hinweisen an die Polizei erfolgt. Ermittelt werde wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit, Lohndumping und auf Sozialleistungsbetrug. Die Polizei hat den Einsatz in Siezenheim bestätigt.

Auch Franz Öller, Geschäftsführer des an der Arge beteiligten Tauernklinikums, bestätigte Kontrollen. Es habe sich wohl um eine routinemäßige Überprüfung gehandelt, seines Wissens habe es keine Beanstandungen gegeben. "Wenn es Schwierigkeiten gegeben hätte, dann wüsste ich das", wird er zitiert.

Zu wenig Schüler "positiv"

Mit den Schultests für alle Bundesländer außer Wien hat die Arge nach den Weihnachtsferien begonnen. Schon in der ersten Woche gab es Beschwerden. Laut Bildungsministerium seien die Leistungsanforderungen nicht erfüllt worden. Dem Ministerium sei "eine nicht nachvollziehbar niedrige Zahl von positiven Fällen" gemeldet und den Schulen seien Daten "zu spät, fehlerhaft und unvollständig" übermittelt worden. Dieses Problem dauert offenbar noch an. Denn nach Angaben der Salzburger Bildungslandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) waren diesen Montag von 41.000 Schülern und 4.900 Personen des Schulpersonals lediglich 216 positiv. Die gleichzeitig durchgeführten Schnelltests entdeckten hingegen mehr als 700 Fälle.

Das Ministerium hat bereits eine Qualitätsprüfung sowie die Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Bietergemeinschaft angekündigt.

Prüfung durch Landesrechnungshof

Außerdem kündigte der Salzburger Finanzreferent Christian Stöckl (ÖVP) eine neuerliche Prüfung der Tauernkliniken GmbH durch den Landesrechnungshof (LRH) an. Erst vor zwei Monaten war ein mit harscher Kritik gefüllter Prüfbericht des LRH über die "Holding Gesundheit Innergebirg" (mit 13 Tochterunternehmen, darunter die Tauernkliniken GmbH) veröffentlicht worden. Unter anderem wurden Querfinanzierungen zwischen öffentlich-gemeinnützigen und privaten Unternehmenstöchtern und die Multifunktionen des Geschäftsführers beanstandet, was dazu führte, "dass Kontroll- und Schutzmechanismen auf Ebene der Tochtergesellschaften außer Kraft gesetzt waren".

Anlass der neuerlichen Prüfung sind die aktuellen Entwicklungen und "die Sorge um massive wirtschaftliche Risiken, insbesondere Haftungen, durch die privatwirtschaftlichen Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaften", begründete Stöckl. Geprüft werden sollen auch Folgewirkungen und Risiken für die Stadtgemeinde Zell am See als Alleingesellschafterin der Holding bzw. deren 100-Prozent-Tochter Tauernkliniken.

Frage der Haftung

Der Zeller Bürgermeister Andreas Wimmreuter (SPÖ), auch Aufsichtsratsvorsitzender der Tauernkliniken, betonte gegenüber dem ORF Salzburg, dass man die Auftragsvergabe im Aufsichtsrat besprochen und beschlossen habe. "Uns war aber ganz wichtig, dass der Vertrag so erstellt wird, dass keinerlei Haftungsrisiko für die Tauernkliniken und in weiterer Folge keinerlei Haftungsrisiko für die Stadtgemeinde Zell am See aus dieser Vertragserstellung hervorgeht. Das war uns von Haus aus sehr wichtig."

Wegen der Probleme bei den Tests sei eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem Gutachten beauftragt worden. Dieses komme zu dem Ergebnis, dass kein Haftungsrisiko für die Gesundheitseinrichtungen bestehe, so Wimmreuter. Genaueres werde die rechtliche Prüfung zeigen. (APA, red, 2.2.2022)