Die Geschichte rund um die Radetzkystraße 24–26 in Wien-Landstraße wird um ein – vielleicht letztes – Kapitel reicher: Seit wenigen Tagen geht der bereits 2018 begonnene Abbruch zumindest am Gebäude mit der Hausnummer 26 weiter. Die Nummer 24, die Teil der Liegenschaft ist, in der sich das traditionsreiche Café Urania befand, darf indes noch nicht abgerissen werden, hier wohnen nämlich noch zwei Mieter.

Das Gebäude am Donaukanal wird abgebrochen, das nebenan muss – noch – erhalten bleiben.
Foto: Putschögl

Mit dem Abbruch des charakteristischen Hauses am Donaukanal mit durch die Abbrucharbeiten längst verschwundenen neogotischen Fassadenelementen wurde 2018 begonnen, obwohl damals noch mehrere Mieterinnen und Mieter das Haus bewohnten. Damals stand nämlich eine Gesetzesänderung in Wien unmittelbar bevor, die den Abbruch alter Häuser erschweren sollte. Der Eigentümer des Hauses wollte damals noch schnell Tatsachen schaffen. Die Baupolizei stoppte das Vorgehen. Das Dach, viele Fenster und das oberste Stockwerk der beiden Häuser waren damals schon weg.

Entscheid des OGH

Die Liegenschaft beschäftigte seither die Gerichte. Schließlich befasste sich sogar der Oberste Gerichtshof (OGH) damit und verdonnerte 2020 den Eigentümer dazu, das Dach und die Fenster wiederherzustellen. Dem kam dieser auch nach – allerdings nicht so, wie sich das viele gewünscht hätten: Das Haus wurde mit einem Flachdach versehen, in die runden Fensterbögen wurden eckige Fenster montiert. Im Vorjahr erhielten die verbliebenen Mieterinnen und Mieter außerdem Räumungsklagen.

Einst befanden sich an der Fassade neogotische Elemente. Sie sind lange schon verschwunden.
Foto: Putschögl

Nun wird der Abbruch also zumindest bei jenem Gebäude, das dem Donaukanal zugewandt ist, fortgesetzt. Der Baupolizei sind dabei die Hände gebunden, immerhin wurde mit dem Abbruch schon vor der Änderung der Bauordnung, die die Abbrüche erschweren sollte, begonnen. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher entschieden, dass der Abbruch weiterhin bewilligungsfrei ist – obwohl die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) zwischenzeitlich ein öffentliches Interesse am Erhalt des Hauses festgestellt hat. Nachdem das Haus mittlerweile leer ist, sind vor kurzem die Bagger angerollt.

"Nach heutigem Stand würde dieser Abbruch nicht bewilligt", sagt Gerhard Cech, Leiter der Baupolizei, zum STANDARD. Von der Baupolizei werde nun aber das benachbarte, noch bewohnte Haus streng kontrolliert, "wenn es durch die Abbrucharbeiten Veränderungen am Haus gibt, können wir die Baustelle auch einstellen", sagt Cech.

Demnächst darf also auch das Haus an der Nummer 24 abgebrochen werden.
Foto: Putschögl

Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen

In diesem Haus wohnen aktuell noch zwei Mieter, im Fenster stehen sogar noch Blumen, obwohl wenige Meter weiter die Außenmauer bereits entfernt ist und den Blick auf altmodische Tapeten und Bäder freilegt. Sie werden demnächst ausziehen, sagt Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe, die alle Bewohnerinnen und Bewohnern rechtlich unterstützt hat. Man habe letztendlich "hervorragende" Lösungen gefunden, entweder in Form von Ersatzwohnungen oder Abschlagszahlungen. Zur Höhe wurde aber Stillschweigen vereinbart.

Sobald das Haus leersteht, wird also wohl auch hier der Abbruchbagger zu arbeiten beginnen. "Für die Mieter gibt es ein Happy End", sagt Bartok. Nicht aber für das Haus. (Franziska Zoidl, 3.2.2022)