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Mit dem angeblich bequemen Janssen-Impfstoff wird es in Österreich plötzlich kompliziert.

Foto: Reuters / Shannon Stapleton

Wien – Die Neuregelung bei der Gültigkeit der Corona-Impfungen in Österreich sorgt für Verwirrung. Wer bis 1. Februar nur zwei Stiche (oder einen Stich nach Genesung) im grünen Pass eingetragen hatte, dem wurde die Gültigkeit seines Impfnachweises von neun Monaten auf sechs Monate verkürzt. So weit, so klar. Von dieser Neuregelung betroffen sind aber auch all jene, die sich mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) haben impfen lassen. Dieser Impfstoff galt einst als Vollimmunisierung mit nur einem Stich. So wurde er vom Hersteller entwickelt, von der EU-Gesundheitsbehörde EMA geprüft, zugelassen und in Österreich verimpft.

Da sich die Antikörperbildung bei Janssen als nicht besonders gut dargestellt hat, wurden Johnson-Geimpfte vergangenen Herbst aufgefordert, sich eine zweite Impfdosis abzuholen – am besten einen mRNA-Impfstoff. Die Betroffenen bekamen diesbezüglich einen Brief von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass ihnen ihr Impfstatus aberkannt wird – also der grüne Pass gesperrt –, wenn sie bis 3. Jänner keinen Zweitstich vorweisen können.

Booster wird Zweitstich

Wer sich diesen zweiten Stich ordnungsgemäß abgeholt hatte, dessen grüner Pass wurde um 270 Tage (neun Monate) verlängert. Und per 1. Februar nun wieder auf sechs Monate verkürzt. Eine Information darüber gab es für die Betroffenen nicht, wie einige von ihnen erbost dem STANDARD berichten.

Was war passiert? Die einst als Einmalimpfung angepriesene Impfung wurde in Österreich quasi umgewidmet. Eine Impfung mit Johnson & Johnson gilt demnach nur noch als normaler Erststich: Der vermeintliche Booster, den sich Betroffene vor dem 3. Jänner (und danach) geholt haben, gilt nun nur noch als Zweitstich. Das erklärt laut einer Sprecherin des Sozialministeriums und der Ages-Hotline die aktuelle Verkürzung der Gültigkeit im grünen Pass auf sechs Monate. Denn diese Personen können nun ja nur zwei Stiche vorweisen.

Gehäufte Anfragen

Vorgenommen wurde diese Änderung per 3. Jänner, heißt es auf STANDARD-Anfrage aus dem Sozialministerium, und dass dies bereits im November kommuniziert worden sei. Auch wird mitgeteilt, dass betroffene Personen in einem Schreiben über die Änderung informiert wurden. Dieses können dann wohl nicht alle Janssen-Immunisierten erhalten haben, andernfalls wäre die Verwirrung nicht so groß, lässt die Ages durchblicken, bei deren Hotline sich die Anfragen dazu häufen.

In dem Schreiben, das zum Zweitstich aufgefordert hatte, war von dieser einschneidenden Änderung jedenfalls nicht die Rede. Nicht funktioniert haben dürfte in diesen Fällen auch die Push-Funktion des grünen Passes, über die Geimpften Informationen zugespielt werden können. Denn, so hieß es im Jänner noch: Alle, die von der Gültigkeitsverkürzung betroffen sind, würden auch auf diesem Kanal informiert. Bei vielen, die diese Push-Funktion aktiviert haben, kam diese Information jedoch nicht an. Von der aktuellen Anpassung sind 347.773 Menschen in Österreich betroffen, die per 3. Februar mit Janssen geimpft worden sind.

Tourismus-Ausnahme

Doch es geht noch komplizierter. In Österreich gilt die Kombi einmal Janssen, einmal mRNA-Impfstoff nun also nur noch für 180 Tage. Für Touristen sieht die Sache wieder anders aus. Denn bei der Einreise gilt der Zweitstich weiterhin als "Booster" – und damit ist diese Impfkombi für Einreisende nach Österreich weiterhin 270 Tage gültig. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es Mitte Jänner zu dieser Ungleichbehandlung noch: "Niemand soll vom Ablauf der Gültigkeit überrascht werden." (David Krutzler, Bettina Pfluger, 6.2.2022)