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Eine Aufnahme vom Ulrichsbergtreffen im Jahr 2012.

Foto: dapd/Gert Eggenberger

Klagenfurt – Erst war es das Ulrichsbergtreffen, das den neuen Leiter des Kärntner Verfassungsschutzes ins Zentrum der Kritik rückte, nun kommen weitere Vorwürfe dazu: Es geht darum, wie er an seinen Posten im LVT gekommen ist, und um seine unternehmerische Tätigkeit.

Stephan Tauschitz hatte – wie auch andere Politiker – 2008 und 2010 Reden bei der umstrittenen Ulrichsbergfeier gehalten, auch vor Rechtsextremen und Neonazis. Eben diese Szene solle er nun als oberster Verfassungsschützer des Bundeslandes eigentlich im Blick haben, sagen Kritiker. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Oskar Deutsch, und die grüne Vize-Klubobfrau Olga Voglauer fordern deshalb Tauschitz’ Rücktritt.

Dazu kommt der Vorwurf des Postenschachers. Von SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner heißt es, es habe für den Posten als LVT-Leiter mehr Bewerber gegeben, aus politischem Kalkül sei aber nur der ehemalige ÖVP-Klubobmann Tauschitz übrig geblieben. Belege dafür gibt es bislang nicht, Tauschitz selbst sagte zur "Kleinen Zeitung": "Die Frage des Netzwerkes stellt sich nicht. Die Arbeit in den Behörden ist unpolitisch."

Firma im Fokus

Und dann ist da noch etwas: Laut Firmenbuch ist Tauschitz Gesellschafter der HDTS Consulting GmbH, tätig etwa in den Bereichen Recycling und Unternehmensberatung. Mit der Reform des Verfassungsschutzes von BVT zu DNS wurde klargestellt: Nebenjobs für LVT-Leiter sind grundsätzlich verboten, Tauschitz ist allerdings nicht Geschäftsführer der Beratungsfirma. Kritik daran gibt es dennoch.

Etwa vom Nachrichtendienstexperten Siegfried Beer: "Es geht um die Konfliktvermeidung und auch um deren Anschein." Beer, der sich seit Jahrzehnten für eine solide akademische Ausbildung für Verfassungsschützer einsetzt, meint, ein solches Engagement müsse zumindest ruhend gestellt werden. Tauschitz sagt zum STANDARD, er gehe keiner Nebenbeschäftigung nach – und das bloße Innehaben von Vermögensrechten sei nicht vom Begriff der "Nebenbeschäftigung" erfasst. (Gabriele Scherndl, 6.2.2022)