Das Gesetzprüfungsverfahren des VfGH wird vermutlich vier bis sechs Monate dauern.

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Einen Tag nach Veröffentlichung der Impfpflicht-Verordnung ist das Thema nun auch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angekommen: Der erste Antrag zur Impfpflicht ist am Montag eingelangt. Ob das neue Gesetz verfassungswidrig ist, muss das Gericht nun in einem Verfahren ermitteln. Solche Gesetzprüfungsverfahren dauern rund vier bis sechs Monate, der Gerichtshof muss dafür Stellungnahmen der Bundesregierung einholen.

500 Verfahren bereits erledigt

Mit dem Antrag wird die Verfassungswidrigkeit des Impfpflichtgesetzes, das am 5. Februar in Kraft getreten ist, geltend gemacht. Doch das ist keineswegs das erste Mal, dass sich der Gerichtshof mit dem Thema Corona auseinandersetzen muss – seit April 2020 sind mehr als 600 Anträge bzw. Beschwerden mit Bezug auf die Pandemie beim VfGH eingelangt, mehrere Mitglieder des Kollegiums befassen sich derzeit mit solchen Verfahren. Knapp 500 davon sind bereits erledigt.

Zwischen vier und sechs Monate dauern Gesetzprüfungsverfahren bei dem Gerichtshof in der Regel – eine "im internationalen Vergleich kurze Zeitspanne", hob der VfGH in einer Aussendung hervor.

Stellungnahme der Regierung

Der Präsident weist jeden Antrag, der beim VfGH landet, einer Richterin oder einem Richter zu. Sie prüfen dann, ob der Antrag die Prozessvoraussetzungen und die Formerfordernisse erfüllt. Ein Antrag kann zurückgewiesen bzw. abgelehnt werden, wenn der zuständige Richter ihn von vornherein für unzulässig hält oder er keine Aussicht auf Erfolg oder Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage sieht.

Ist dem nicht so, holt der Richter eine Stellungnahme der Gegenpartei sowie von Beteiligten ein und lässt sich die Akten vorlegen. Im Falle der Impfpflicht handelt es sich bei der Gegenpartei um die Bundesregierung. Der zuständige Richter arbeitet einen Entscheidungsentwurf aus, der gemeinsam mit wesentlichen Aktenstücken allen 14 Mitgliedern des Richterkollegiums vorgelegt wird. Diese müssen anschließend darüber beraten und entscheiden. (APA, 7.2.2022)