170 Bäume wurden noch nicht gefällt für die Stadtstraße in Wien-Donaustadt. Über den Zeitpunkt muss das Bundesverwaltungsgericht befinden.

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Wien – Ein Großteil der Bäume für die geplante Stadtstraße quer durch Wien-Donaustadt ist zwar bereits gefällt. Der von der Wiener Landesregierung im November beschlossene Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Zuge von Beschwerden gegen Behördenbescheide ging dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aber doch zu weit.

In dem am Freitag zugestellten Spruch wird den Beschwerden im Spruchpunkt III. des Bescheids der Wiener Landesregierung vom 16.11.2021 (1302833-2021) stattgegeben. Somit ist der angestrebte Ausschluss einer "Aufschiebenden" vom Tisch. Dies sei, betonen nicht mit dem Fall beauftragte Juristen, schon allein aus Gründen der Rechtshygiene wichtig. Wäre das Ansinnen der Behörde (konkret jener für Umwelt zuständigen MA 22) durchgegangen, wären Bescheide wie jener der Umweltverträglichkeitsprüfung (samt Auflagen) Makulatur.

Binnen sechs Wochen kann die Behörde Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen. Auch die außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof steht offen (nicht aber eine beim BVwG).

Viele Punkte offen

Abseits der aufschiebenden Wirkung bleibt in der Causa Stadtstraße noch eine lange Liste an offenen Punkten, über die das Gericht am 18. Februar entscheiden will. Die wichtigsten Streitpunkte laut dem Schriftsatz, der dem STANDARD vorliegt:

·Bauarbeiten rund um die Uhr An sieben Tagen die Woche begehrt die mit dem Bau beauftragte MA 28 in der Zeit des Ein- und Ausbaus von Hilfsbrücken für die Ostbahn über die Baugruben der Tunnels Emichgasse und Hausfeldstraße und während der U-Bahn-Sperre (neun Wochen) sowie nächtens und an Wochenenden für Vorarbeiten an der Anschlussstelle Seestadt West und Provisorien in Quaden- und Hausfeldstraße. Im UVP-Bescheid ist dies eingeschränkt worden.

·Baumfällungen Für die 170 noch nicht gefällten Bäume (210 sind bereits gehäckselt) will der Magistrat eine Sondergenehmigung, weil eine Fällung aufgrund der Brutzeit nach Februar untersagt ist.

·Verzögerung Pro Jahr gibt die MA 28 die Kosten für Verzögerungen des Baubeginns mit 4,3 Millionen Euro an. Auftragnehmer könnten für den entgangenen Gewinn Schadenersatz fordern. Allerdings spart der spätere Baubeginn wiederum Geld, weil sich der Mitteleinsatz verzögert. Baulose wurden dem Vernehmen nach noch nicht vergeben, die MA28 hielt sich diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung am 11. Jänner jedenfalls bedeckt. Als mögliche negative Folge gibt der Baumagistrat an, dass 2.000 Wohnungen für 4.500 Menschen nicht gebaut werden könnten. (Luise Ungerboeck, 7.2.2022)