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In Österreich ist mindestens ein Unternehmen vom Entscheid betroffen.

Foto: Reuters / Andrew Kelly

Mitte Jänner sorgte ein Urteil der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) für Aufsehen. Laut diesem verstößt die kontinuierliche Nutzung von Google Analytics auf Webseiten nämlich gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zu diesem Schluss kam die Behörde aufgrund einer Musterbeschwerde, eingebracht vom Verein Noyb rund um Max Schrems. Davon betroffen ist mindestens ein österreichisches Unternehmen, berichtete DER STANDARD.

Diesem Entscheid folgt nun auch die französische Datenschutzbehörde CNIL, die laut Noyb zumindest einen Webseitenbetreiber dazu aufgefordert hat, die Nutzung von Google Analytics einzustellen. Der Verein erwartet ein ähnliches Ergebnis auch in weiteren Ländern.

Nutzerprofil

Im Fall des österreichischen Urteils wurde "einer Verletzung der allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung gemäß Art. 44 DSGVO" stattgegeben, die die Weitergabe personenbezogener Daten an ein Drittland bzw. eine internationale Organisation regelt. Es seien im konkreten Fall zumindest "eine einzigartige Nutzer-ID-Nummer, IP-Adresse und Browserparameter" an Google übermittelt worden. Heißt: Es war möglich, ein eindeutiges Nutzerprofil zu erstellen.

Laut Google liege die Verantwortung bei den Unternehmen, die Analytics verwenden. Der Dienst helfe Website-Betreibern dabei, die Performance ihres Angebots nachvollziehen zu können. Sinn der Sache sei aber nicht, einzelne Personen zu identifizieren und nachzuverfolgen.

Sicherheitsmaßnahmen

"Diese Organisationen, nicht Google, kontrollieren, welche Daten mit unseren Tools gesammelt und wie diese ausgewertet werden", teilte ein Google-Sprecher dem STANDARD im Jänner mit. Google selbst würde hingegen eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben bereitstellen. Die österreichische Behörde kritisierte hingegen, dass gerade diese "Standardschutzklauseln" kein "angemessenes Schutzniveau" bieten würden, um die "Überwachungs- und Zugriffsmöglichkeiten durch US-Nachrichtendienste" zu beseitigen. (red, 10.2.2022)