Auch in der Formel 1 bewirbt das Unternehmen seine Dienste.

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An der 2016 gegründeten Kryptobörse Crypto.com mit Sitz in Singapur kommt man derzeit auch in Europa kaum vorbei. Neben riesigen Bannerwerbungen von Formel 1 über Fußball bis Basketball und Eishockey sorgte vor allem ein Werbeclip des Unternehmens mit Matt Damon für Aufregung, in dem die Investition in Kryptowährungen mit zivilisatorischen Errungenschaften wie der Erstbesteigung des Mount Everest oder der geplanten Besiedelung des Mars verglichen wird.

Österreichische Behörde ermittelt

So zielstrebig und professionell die Kryptobörse auf der PR-Schiene unterwegs ist, dürfte sie bei der Einhaltung nationaler Finanzmarktvorgaben geschlampt haben. Wie der Finanzblog "Finance Forward" berichtet, soll Crypto.com in Deutschland über Monate hinweg nicht über die notwendige Lizenz verfügt haben, um aktiv Kunden anwerben zu dürfen. In Österreich hingegen wurde die Finanzmarktaufsicht (FMA) aktiv, da sich die Plattform zumindest bislang nicht registriert habe. Dies ist nach dem nationalen Geldwäschegesetz aber verpflichtend.

Auf Anfrage des STANDARD will die FMA die Causa nicht kommentieren, bestätigt mit einem Hinweis auf das "laufende Verfahren" indirekt aber die Ermittlungen. In der Tat scheint das Unternehmen in der öffentlich zugänglichen Datenbank der bei der FMA registrierten Firmen nicht auf. "Der Kryptobereich ist weitgehend unreguliert. Wer mit Kunden in Österreich in eine Geschäftsbeziehung tritt, ist nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz allerdings verpflichtet, sich bei der FMA zu registrieren", teilt ein Sprecher mit.

Crypto.com: "Haben alle FMA-Fragen beantwortet"

Beim Kryptounternehmen selbst bestätigt man die Prüfung ebenfalls, will aber bereits alle Vorgaben erfüllt und um eine Registrierung angesucht haben. "Crypto.com hat alle Fragen der FMA beantwortet und ein Ansuchen für eine lokale Registrierung gestellt. Es gibt diesbezüglich keine weiteren Vorgaben des Regulators", teilte ein Sprecher dem STANDARD mit.

Warnmeldung an Kundschaft

Dass Crypto.com mit einer Tochtergesellschaft in Malta einen Sitz registriert hat, spielt keine Rolle, denn die Geldwäschebestimmungen werden nicht über eine europäische Behörde abgewickelt, sondern sind weiterhin national organisiert. Kryptobörsen und anderen Marktteilnehmern, die sich nicht registrieren, werden die Geschäftstätigkeiten untersagt. Hilft das nicht, kommt es zu einer Warnmeldung.

Diese hat per se keine strafrechtliche Relevanz. Eine offizielle Meldung der Behörde soll bestehende und potenzielle Kunden aber warnen. Ignoriert ein Unternehmen nationale Geldwäschebestimmungen, kann es auch im Austausch mit anderen Finanzdienstleistern wie Banken schnell ungemütlich werden. Heimische Institute können Transaktionen von und zu Kryptobörsen jederzeit ablehnen und tun dies bereits, wie eine Recherche des STANDARD ergab.

Auch deutsche Behörde prüft

In Deutschland wiederum hat die dortige Aufsichtsbehörde Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nach dem Medienbericht von "Finance Forward" ebenfalls angekündigt, den Sachverhalt zu prüfen. Offenbar hatte die Kryptobörse über Monate hinweg angegeben, mit dem Münchner Finanzanbieter CM Equity zusammenzuarbeiten und sich auf dessen Lizenzen bei der Anwerbung von Kunden berufen. Die Zusammenarbeit soll nie zustande gekommen sein, wenngleich beide Unternehmen nun versichern, das fortan tun zu wollen.

Crypto.com hat einen rasanten Wachstumskurs hingelegt. Die internationale Nutzerschaft gab das Unternehmen im Vorjahr mit über zehn Millionen an. In Deutschland soll die App mittlerweile ebenfalls über eine Million Mal heruntergeladen worden sein. Das Unternehmen bietet neben Visa-Kreditkarten, die über ein Wirecard-Tochterunternehmen mit Sitz in Großbritannien ausgegeben werden, auch eine eigene Kryptowährung namens CRO an. Diese zählt zu den 20 größten Kryptoprojekten der Welt und besitzt eine Marktkapitalisierung von 243 Milliarden Euro. (Martin Stepanek, 11.2.2022)

Update 11.02., 13:35: Der Artikel wurde um die Stellungnahme von Crypto.com ergänzt.