In der Causa Buwog stehen nun die Rechtsmittel an. Die Verfahrenshelfer wollen dafür mehr Geld bekommen.

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Nun sind wieder die Rechtsanwälte am Zug. Im Gerichtsverfahren zur Causa Buwog hat Richterin Marion Hohenecker vor drei Wochen das schriftliche Urteil zustellen lassen, rund 13 Monate hatte sie daran geschrieben und es wurden stolze 1.280 Seiten.

Die Verteidiger der erstinstanzlich, nicht rechtskräftig Verurteilten rund um Karl-Heinz Grasser (er hat acht Jahre ausgefasst) hatten schon bei der Urteilsverkündung Rechtsmittel angekündigt – und die gilt es nun auszuarbeiten.

Grundsätzlich ist für das Einbringen von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung vier Wochen Zeit, die ersten Anträge auf Fristverlängerung sind aber schon bei Richterin Hohenecker eingelangt. Sie wird den Verteidigern angesichts der Komplexität der Causa, in dem drei Jahre lang verhandelt wurde, wohl mehr Zeit einräumen; man rechnet mit einer Frist von mindestens sechs Monaten. Entschieden ist noch nichts, sagt eine Sprecherin des Straflandesgerichts Wien.

Knochenarbeit

Die fünf Pflichtverteidiger haben nun aber ein Problem. Sie wollen mehr Geld. Die Verfahrenshelfer (Pflichtverteidiger), die Mandanten vertreten, die sich den Rechtsanwalt selbst nicht (mehr) leisten können, werden aus Mitteln der Anwaltskammer bezahlt, die sich das Geld später vom Justizministerium holt.

Nichtigkeitsbeschwerden zu erarbeiten und zu schreiben ist harte, monatelange und anspruchsvolle Knochenarbeit. Fürs Ausführen von Nichtigkeitsbeschwerden steht Verfahrenshelfern in einfachen Verfahren gar kein Honorar zu, in überlangen Verfahren eine "individuelle Entlohnung". Festgeschrieben ist die in den Honorarkriterien und die sehen für die Nichtigkeitsbeschwerde 2.225 Euro (inklusive Umsatzsteuer) vor.

Honorar "nicht zumutbar"

Damit wollen sich die Verfahrenshelfer nun aber nicht zufriedengeben, das sei angesichts der Komplexität und des Umfangs des Urteils "nicht zumutbar", wie Jörg Zarbl erklärt, der Walter Meischberger vertritt. Der Exlobbyist hat sieben Jahre ausgefasst, sein Exkollege Peter Hochegger (auch er hat einen Pflichtverteidiger) sechs Jahre. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. Justizministerium und Anwaltskammer hätten dafür Sorge zu tragen, rasch eine finanzielle Lösung für die Verfahrenshelfer zu finden, sagt Zarbl unter Verweis aufs Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention (EMRK).

Im Österreichischen Rechtsanwaltskammertag beschäftigt man sich bereits mit dem Thema. Präsident Rupert Wolff teilt die Ansicht seiner Kollegen, "sie beklagen sich zu Recht, dass die rund 2.200 Euro zu wenig sind für die Rechtsmittelausführung". Er setze sich dafür ein, dass man für komplexe Fälle wie die Buwog eine Sonderregelung finde. Vorstellen könnte er sich, dass die Verfahrenshelfer ein bestimmtes Stundenkontingent pro Woche verrechnen können, "ein Durchschnitt von 300 Euro je Stunde wäre für einen Anwalt angemessen", meint Wolff.

Justizministerin sucht Lösung

Er hat Justizministerin Alma Zadić involviert, sie habe zugesichert, sich die Sache anzusehen. Das bestätigt ihre Sprecherin.Das Buwog-Verfahren sei "umfangmäßig ein außerordentliches Verfahren", die damit zusammenhängende Problematik der Honorierung der Verfahrenshelfer sei bekannt. Diese Frage werde gerade geprüft. (Renate Graber, 12.2.2022)