Die Totenkopfäffchen im Zoo Schönbrunn zeigen sich von der Abstimmung in der Schweiz noch unbeeindruckt.

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Ob die Primaten im Basler Zoo schon im Bilde sind, lässt sich schwer sagen. Bald wird die Stadt jedenfalls eine theoretisch weitreichende Entscheidung für die Gorillas und Schimpansen des Affenhauses fällen. Denn am Sonntag stimmen die Schweizerinnen und Schweizer nicht nur über Tabakwerbung, Medienförderungen und Stempelabgaben ab. Für die Baslerinnen und Basler kommt eine weitere Frage hinzu: Sollen Affen Grundrechte bekommen?

Recht auf Leben

Die Initiative "Grundrechte für Primaten" will das "Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit" in die Verfassung das Kantons Basel-Stadt schreiben. Profitieren soll eine breite Palette an Tieren: nicht nur große Menschenaffen wie Schimpansen, Bonobos und Gorillas, sondern auch Paviane, Makaken und Lemuren.

Aus Sicht des Initiativkomitees schütze das bestehende Tierschutzgesetz die "hochintelligenten, leidensfähigen und sozialen" Primaten nicht ausreichend. Ihr "fundamentales Interesse, nicht zu leiden und nicht getötet zu werden", soll deshalb mit Grundrechten gesichert werden. Damit wären Versuche an Affen und das Einschläfern der Tiere verboten.

Vor allem die Tierversuche sind es auch, die die Initiative im Blick hat. Schließlich haben im Kanton Basel-Stadt die Pharmakonzerne Roche und Novartis ihren Sitz, die unter anderem durch Forschung an Tieren Medikamente entwickeln. Nur: Versuche an Primaten finden dort schon seit Jahren nicht mehr statt. Der Tierpark Lange Erlen und der Zoo Basel sind die einzigen Orte im Kanton, an denen noch Affen gehalten werden.

Kaum Auswirkungen

Ob die Abstimmung tatsächlich stattfinden kann, war lange unsicher. Regierung und Parlament des Kantons versuchten, die Initiative für ungültig zu erklären, denn für Tierschutz ist eigentlich der Bund zuständig. Das Schweizer Bundesgericht sah das aber anders: Laut den Richterinnen und Richtern dürfen Kantone nämlich über den in der Bundesverfassung garantierten Schutz hinausgehen.

Selbst bei einer Annahme der Initiative dürfte sich die praktische Bedeutung der Entscheidung aber in Grenzen halten. Die neuen Rechte würden nur für staatliche Institutionen in Basel gelten, die derzeit keine Affen halten. Sowohl der Basler Zoo als auch die Pharmafirmen sind private Unternehmen und damit weiter nur an das bisherige Tierschutzgesetz gebunden. Für die Schimpansen im Affenhaus wird sich vorerst also nichts ändern.

Keine Sachen, aber behandelt wie Sachen

In Österreich gelten Tiere zwar offiziell nicht als Sachen, werden im Zivilrecht aber weitgehend so behandelt. Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) heißt es: "Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltende Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen."

Solche abweichenden Regelungen gibt es etwa beim Schadenersatz: Wird ein Tier verletzt, muss der Schädiger auch dann die "Heilungskosten" bezahlen, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen. Bei einem Auto wäre das nicht der Fall. Liegt ein Totalschaden vor, darf man die Kosten für eine teure Reparatur nicht geltend machen.

Besondere Vorschriften sieht freilich auch das Tierschutzgesetz vor. Demnach dürfen Tiere nicht gequält und nicht "ohne vernünftigen Grund" getötet werden. Die Tötung von "Hunden oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten" ist gänzlich verboten. Besondere Vorschriften gelten hierzulande auch für Schimpansen, Bonobos, Gorillas, Orang- Utans und Gibbons. Laut dem Tierversuchsgesetz sind Versuche an ihnen in Österreich seit 2006 ohne Ausnahme verboten. (Jakob Pflügl, 12.2.2022)