Den Antrag zur Impfbefreiung kann man ab sofort online einreichen.

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Wer von der Impfpflicht ausgenommen ist, braucht künftig eine eigens ausgestellte Impfbefreiung. Diese würde dann auch vor möglichen Geldstrafen schützen – auch wenn die Impfpflicht derzeit noch nicht kontrolliert wird. Der Bund hat noch keinen einheitlichen Weg vorgestellt, wie man zu einer solchen Befreiung kommt – somit hat sich jedes Bundesland selbst um eine Lösung bemüht.

Kritik aus den Bundesländern

Glücklich war man darüber in den Ländern jedoch nicht. Teils wurde heftige Kritik an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) geäußert. So schreibt etwa Martina Rüscher, ÖVP-Gesundheitslandesrätin von Vorarlberg, in einer Aussendung: "Das Gesundheitsministerium hat seine Hausaufgaben in diesem Bereich nicht gemacht und die Probleme, die im Vollzug entstehen, nicht gelöst – die Länder müssen es jetzt richten."

Der Mangel einer einheitlichen Strategie stelle ein großes Problem dar, ist auch Niederösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) überzeugt: Das Fehlen einer bundesweiten Lösung habe zur Folge, dass es in jedem Bundesland eine eigene Plattform mit teils unterschiedlichen Zugängen geben werde.

Lösungen nur auf Landesebene

Am Montag wurden nun in jedem Bundesland eigene Online-Antragsformulare veröffentlicht. Diese sollen den Zugang zu einer Impfbefreiung erleichtern und die Bezirkshauptmannschaften entlasten. Die Formulare werden nach Einreichung von dafür zuständigen Epidemieärztinnen und -ärzten überprüft. Ob auch noch eine bundesweite Lösung folgen wird, ist unklar. (Sarah Maria Kirchmayer, 14.2.2022)