218 km/h in der Hunderterzone: Die Salzburger Polizei beendete im Vorjahr dieses illegale Straßenrennen.

Foto: APA / LPD Salzburg

Wien – Das Maßnahmenpaket gegen extreme Raserei, das im vergangenen September in Kraft getreten ist, war noch nicht alles. Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) will die Höchststrafe für unbelehrbare Verkehrsrowdys noch einmal von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöhen. "Das wird Betroffene nicht mehr kaltlassen", sagte Gewessler am Freitag und schickte eine entsprechende Novelle des Kraftfahrgesetzes in Begutachtung. Bis 18. März können dazu Stellungnahmen abgegeben werden.

Kärnten leidet besonders

Verstärkung holte sich Gewessler beim Kärntner Verkehrs- und Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP). Gerade Kärnten leide besonders unter Treffen der illegalen Tuning-Szene. Straßenrennen und extreme Lärmbelästigung hätten in den vergangenen Jahren nicht nur rund um den Wörthersee und den Faaker See massiv zugenommen, schilderte Schuschnig. "Das GTI-Treffen war und ist kein Problem, das ist eine offizielle Veranstaltung, die bestimmten Regeln unterliegt und entsprechend kontrolliert werden kann. Das Problem sind unangemeldete, spontane Treffen mit hunderten Teilnehmern, bei denen Menschenleben gefährdet werden."

Autoschlüssel sofort abnehmen

Das geplante Gesetz zielt nicht nur auf Lenker ab, die Gummi geben, bis es raucht, oder bei hohem Tempo durch Kurven driften. Auch absichtliche Fehlzündungen sollen künftig geahndet werden, nicht genehmigte Umbauten bei Autos sind sowieso verboten. Die Polizei soll nun ermächtigt werden, bei diesen Verstößen sofort – also noch vor der technischen Überprüfung – Autoschlüssel und Führerschein abzunehmen. Radkrallen sollen Fahrzeuge bis zu 72 Stunden außer Kraft setzen.

Als Mindeststrafe werden 300 Euro festgesetzt, die per Organstrafverfügung eingehoben werden. Wiederholungstätern drohen die bereits erwähnten 10.000 Euro.

"Die allermeisten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer halten sich an die geltenden Regeln", betonte Gewessler. Doch ein kleiner Teil von "Wahnsinnigen", wie sie Schuschnig bezeichnete, seien eine Gefahr für alle anderen.

Beschlagnahmung geplant

Auch die Beschlagnahmung des Autos in besonders schweren Fällen ist geplant. Dafür muss aber die Straßenverkehrsordnung geändert werden. "Wir sind noch in der Verhandlung, aber auch diesen Teil des Pakets werden wir umsetzen", kündigte Gewessler an. (Michael Simoner, 18.2.2022)