Ein verzweifelter Vater sorgte jeden Tag für mitternächtliche Internetausfälle in Messanges.

Foto: DER STANDARD/Pichler

Weil seine Kinder lieber am Handy surften und durch soziale Netzwerke scrollten, statt zu schlafen, sah sich ihr Vater zu drastischen Schritten gezwungen. Der obsessiven Handynutzung war mit üblichen pädagogischen Maßnahmen scheinbar nicht beizukommen, weswegen er zu einer technischen Lösung griff: Nämlich einem Jammer.

Dieser flutet bestimmte Frequenzen mit Störsignalen, die darin operierende Geräte davon abhalten soll, Funkkommunikation zu betreiben, in diesem Falle also die Verbindung zum mobilen Breitbanddienst des Telekombetreibers. Die Maßnahme funktionierte – allerdings wesentlich besser als geplant.

Nächtliche Sendepause

Denn nicht nur im Haushalt mit den aufmüpfigen Sprösslingen war zu Nachtzeiten der LTE-Empfang lahmgelegt. Auch im nahe gelegenen 1.000-Seelen-Dorf Messanges an der Südwestküste des Landes bemerkten Anwohner das tägliche Eintreten einer "Sendepause" von Mitternacht bis drei Uhr morgens.

Weil für die Ortsansässigen kein offensichtlicher Grund für die regelmäßigen Störungen erkennbar war, wurde die ANFR (Agence Nationale des Fréquences) eingeschalten. Das ist die für die Überwachung und Verwaltung von Funkfrequenzen zuständige Behörde, die auch bei Störungen dieser Art zuständig ist.

Der Jammer, mit dem in Messanges der mobile Internetempfang Nacht für Nacht lahmgelegt wurde.
Foto: ANFR

Behörde findet Jammer

Diese rückte mit entsprechendem Messequipment aus und konnte das nächtliche Signal-Dauerfeuer zu besagtem Haus nachverfolgen. Dort gestand der Verantwortliche die Installation des Jammers und klagte darüber, dass seine Kinder während den Lockdowns social-media-süchtig geworden seien. Nach dem er in Internetforen um Rat gefragt hatte, hatte er sich für diese Lösung entschieden.

Während die nächtliche Internetblockade in Messange so ihr Ende gefunden hat, könnte die Angelegenheit für den Vater ein teures Nachspiel haben. Denn die Nutzung eines Jammers ohne expliziter Genehmigung ist gesetzlich untersagt und kann bis zu 30.000 Euro an Geldstrafe und bis zu sechs Monaten Gefängnis nach sich ziehen. Die ANFR hat die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben, die das Störgerät beschlagnahmen ließ und den Fall untersucht. (gpi, 19.2.22)