Die meisten Asylanträge stellten Menschen aus Afghanistan und Syrien. (Symbolbild)

Foto: AFP / Iakovos Hatzistavrou

Brüssel/Wien – Die Zahl der Asylanträge in Europa hat nach EU-Angaben wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie erreicht. Rund 617.800 Anträge auf internationalen Schutz gingen im vergangenen Jahr bei den Behörden ein und damit ein Drittel mehr als im Pandemiejahr 2020, wie die EU-Asylagentur EUAA am Dienstag mitteilte. Die Zahlen aus dem vergangenen Jahr lagen damit etwa auf dem Niveau zwischen 2017 und 2019, wie die in Malta ansässige EU-Behörde weiter erklärte.

Sie beziehen sich auf die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und die Schweiz. Die meisten Anträge stellten laut EU-Asylagentur Menschen aus Afghanistan und Syrien. Afghanen reichten 2021 rund 97.800 Anträge ein, ungefähr doppelt so viele wie im Vorjahr. Mit etwa 106.000 Gesuchen stellten Menschen aus Syrien die größte Gruppe. Zwar seien die registrierten Zahlen hoch, aber nicht mit Werten aus der Zeit der Flüchtlingskrise 2015/16 vergleichbar, erklärte die EU-Agentur weiter. Viele Anträge kamen auch von Menschen aus dem Irak, Pakistan, der Türkei und Bangladesch. Die Antragszahlen aus Belarus verdreifachten sich.

Über ein Drittel positiv entschieden

Etwa eines von 23 Asylverfahren stellten ein unbegleitete Minderjährige, was der EUAA zufolge ein Höchststand seit 2016 bedeutet. Fast die Hälfte dieser Kinder und Jugendlichen kam aus Afghanistan.

Was die Bearbeitungszeit betrifft entschieden die Asylbehörden in den EU-Staaten erstinstanzlich über ungefähr genauso viele Anträge (rund 523.000) wie 2020, allerdings kamen mehr neue hinzu als damals. Im vergangenen Jahr erkannten die Behörden in etwa 35 Prozent der Fälle den Flüchtlingsstatus oder den Anspruch auf subsidiären Schutz an. Die EU-Agentur führt das auf die Zahl der Menschen zurück, die nach der Machtübernahme der Taliban im August aus Afghanistan geflüchtet sind.

Die SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath forderte, Pushbacks in Österreich und in ganz Europa zu beenden. Seit kurzem liege die Entscheidung des steirischen Landesverwaltungsgerichts bezüglich der Rückschiebung eines 17-jährigen Somaliers vor. Dies sei der zweite bekannt gewordene Fall einer illegalen Zurückweisung durch steirische Grenzbeamte. Das Asylersuchen sei von den Beamten ignoriert und der Mann ohne Angabe von Gründen von der Steiermark nach Slowenien gebracht worden. Das Gericht gehe davon aus, dass diese Methode systematisch angewandt werde. Vollath ist Mitglied der parlamentarischen Kommission zur Untersuchung von Pushback-Vorwürfen gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex. (APA, 22.2.2022)