Die "Nachrichten auf Auf1" verweisen auf "echte, regierungsunabhängige Experten" wie Sucharit Bhakdi.

Foto: Screenshot/auf1

Wien – Die Medienbehörde Komm Austria nimmt das Programm der beiden oberösterreichischen Regionalmedien auf1.at und RTV unter die Lupe. Es geht um mögliche Verstöße gegen das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz (AMD-G), dessen Einhaltung die Komm Austria kontrolliert. Details wollte die Medienbehörde auf STANDARD-Anfrage nicht sagen, sie wurde aber auf Eigeninitiative, also amtswegig, tätig und nicht aufgrund einer Beschwerde oder Sachverhaltsdarstellung.

Verankert in der rechtsextremen Szene

Der Onlinesender auf1.at mit Sitz in Linz gehört zu den Sprachrohren der Corona-Leugner und -Verharmloserinnen. Es gibt eine große Schnittmenge mit dem Rechts-außen-Magazin "Wochenblick" und dem rechtsextremen "Info-Direkt". Auf1-Betreiber- und -Chefredakteur Stefan Magnet hat eine lange Geschichte in der rechtsextremen Szene – DER STANDARD berichtete. Magnet war Mitglied des neonazistischen Bundes freier Jugend (BfJ) und trat gemeinsam mit dem Neonazi und regelmäßigen Corona-Demonstranten Gottfried Küssel auf.

Auf auf1.at ist in den "Nachrichten" etwa von "Corona-Diktatur", dem "großen Genexperiment der Globalisten" und "kriminellen Kinderimpfungen, die auf Neugeborene ausgedehnt werden sollten", die Rede. Stefan Magnet betreibt auch eine Werbeagentur. Sie erhielt Aufträge der oberösterreichischen Landesregierung, wie "Profil" berichtete.

29.000 Euro an Förderung

Auf1.at sendet seine tägliche Nachrichtenschiene seit 10. Februar 2022 um 19.30 Uhr auch auf RTV. Der kleine Sender mit Sitz im oberösterreichischen Garsten ist inhaltlich auf Auf1.at-Linie. Er produziert Magazine wie das "RTV-Magazin" und ist über das Liwest-Kabelnetz empfangbar sowie über digitales Antennenfernsehen. Für das "RTV-Magazin" erhielt der Sender kürzlich 29.000 Euro aus dem Privatrundfunkfonds zugesprochen. Die Förderungen werden von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) vergeben. Für die Vergabe der Sendelizenzen ist die Komm Austria zuständig*.

Journalistische Sorgfaltspflicht

Grundlage für die Prüfung der beiden Medien durch die Komm Austria ist das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz (AMD-G) – und hier möglicherweise Paragraf 41, wonach Fernsehprogramme den Grundsätzen der Objektivität und Meinungsvielfalt zu entsprechen hätten. In Absatz fünf heißt es: "Berichterstattung und Informationssendungen haben in allen Fernsehprogrammen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen."

Sanktionsmöglichkeiten

Die Komm Austria hat erst kürzlich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 die beiden Privatfernsehsender Servus -V und oe24.tv – nicht rechtskräftig – verurteilt. Die Privatsender haben laut Medienbehörde wegen Nichtachtung der Menschenwürde und Verletzungen journalistischer Sorgfaltspflichten gegen das Gesetz verstoßen. Die Fernsehsender müssen die jeweils sie betreffende Entscheidung der Komm Austria dreimal im Hauptabendprogramm der beiden Fernsehprogramme verlesen.

Servus-TV wird noch geprüft

Noch nicht abgeschlossen ist bei der Komm Austria die Prüfung von Servus-TV, die nach einer Sachverhaltsdarstellung des Presseclubs Concordia erfolgt – DER STANDARD berichtete. Der Presseclub führte aus seiner Sicht rechtlich problematische Aussagen aus dem Wochenkommentar von Servus-TV-Chefredakteur Ferdinand Wegscheider an und fordert die Komm Austria zum Handeln auf. (omark, 23.2.2022)