Verbraucher müssen die massiven Energiekosten nicht allein tragen, die Politik zahlt mit.

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Wien – Nach einigem Hin und Her hat die Regierung die Auszahlungsmodalitäten für den im Jänner vereinbarten Energiekostenausgleich fixiert. Die Energieversorger akzeptieren die in den nächsten Wochen seitens der Regierung verschickten Gutscheine und bringen die 150 Euro pro Haushalt von Strom- und Gasrechnung in Abzug. Der entsprechende Gesetzesantrag wurde am Mittwoch eingebracht, gab Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bekannt.

Das Prozedere sieht folgendermaßen aus: An rund vier Millionen Haushalte in Österreich werden voraussichtlich im April Gutscheine über je 150 Euro verschickt. Dieser Bon ist dann beim jeweiligen Energieversorger einlösbar. Für den Datenabgleich sorge das Bundesrechenzentrum, die Gefahr von Doppelzählungen sollte damit hintangehalten und Treffsicherheit gewährleistet werden. Auch Nebenwohnsitze würden herausgefiltert. Der Einfachheit halber werde der Gutschein sowohl digital als auch analog verwendbar sein. Die Gutschrift ist online auf einer zentralen Website oder per Post einlösbar, Website und Postanschrift sind aufgedruckt.

Damit werde eine gesetzes- und datenschutzkonforme, unbürokratische und technisch machbare Lösung sichergestellt, versicherte Brunner, die so schnell wie möglich, im Idealfall noch vor dem Sommer realisierbar sei. Abgerechnet wird nach Zählstellen, also Strom- und Gaszählern, die sich in einem Haushalt befinden.

Spitzenverdiener gehen leer aus

Spitzenverdiener mit einem Monatsbrutto über der Höchstbeitragsgrundlage (ab 5.670 Euro) sind, wie berichtet, vom Energiekostenausgleich ausgeschlossen. Das sei Fördermissbrauch, der geahndet werde, sagte Brunner, der strenge Kontrollen ankündigte. Für Mehrpersonenhaushalte gilt die zweifache Höchstbeitragsgrundlage.

Die Verwerfungen auf den Energiemärkten seien enorm, sagte Verbund-Chef Michael Strugl in seiner Funktion als Sprecher der in "Österreichs Energie" versammelten rund 150 Energielieferanten in Österreich. Hinter jedem Zahlpunkt stehe ein Haushalt.

Die Versorger müssen den Dienst für die Regierung übrigens nicht gratis erbringen. Die Höhe der Abgeltung stehe aber noch nicht fest, räumte Brunner mit Verweis auf die Gebühren-Info-Service (GIS) ein, die die ORF-Gebühren einhebt. (ung, 23.2.2022)