Laut Ministerium gab es bis Ende 2021 – so weit die aktuell verfügbaren Daten –13.224 Corona-Intensivfälle. 28 Prozent davon (3.719 Personen) hatten Covid-19 als Nebendiagnose. Davon wiederum hatten 2.473 positiv getestete Patientinnen und Patienten eine Hauptdiagnose, die nicht (1.631) oder nur potenziell (842) mit Covid assoziiert war. Das waren knapp 19 Prozent aller Corona-Intensivfälle.

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Umfangreich fällt die Beantwortung durch das Gesundheitsministerium aus. Auf 55 Seiten wird zu jenen Fragen mit Corona-Bezug Stellung genommen, die ein Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Ende Jänner geschickt hat. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Maßnahmenkritikern gegen die Corona-Verordnungen. So beschäftigt sich das Höchstgericht in seiner März-Session ab Montag auch mit zahlreichen Anträgen, die die Pandemie betreffen. Mehr als 700 Fälle mit Corona-Bezug sind seit April 2020 beim Höchstgericht eingetroffen, knapp 500 wurden bisher bereits erledigt.

Die aktuelle Anfragebeantwortung des Ministeriums bezieht sich auf ein Vorverfahren, in dem ein Höchstrichter klären will, ob die weitreichenden Verschärfungen wie Lockdown (für Ungeimpfte) und 2G gerechtfertigt waren. Das Schreiben liegt nun dem STANDARD vor. Einige Details der VfGH-Fragen waren durch veröffentlichte Statistiken bereits bekannt, andere noch nicht.

Details zu Todesfällen

So wollte das Höchstgericht unter anderem eine Aufschlüsselung von "Personen, die an Covid-19 verstorben sind, Personen, die mit Covid-19 verstorben sind, und Personen, die (asymptomatisch) mit Sars-CoV-2 verstorben sind". Das Ministerium verweist hier auf die Statistik Austria – ohne dies näher auszuführen. 2020, für dieses Jahr liegt die Todesursachenstatistik vor, verstarben 6.477 Personen "aufgrund von Covid-19", jeder 14. Sterbefall (7,2 Prozent) lasse sich auf diese Todesursache zurückführen. 1.382 Personen starben "mit Covid-19 als Begleiterkrankung". Im Durchschnitt waren 2020 jene, die mit Todesursache Covid-19 verstarben, 82,8 Jahre alt.

Hospitalisierungen

Der VfGH fragte auch nach detaillierten Informationen zu Haupt- und Nebendiagnosen bei Hospitalisierten. Laut Ministerium gab es bis Ende 2021 – so weit die aktuell verfügbaren Daten –13.224 Corona-Intensivfälle. 28 Prozent davon (3.719 Personen) hatten Covid-19 als Nebendiagnose. Davon wiederum hatten 2.473 positiv getestete Patientinnen und Patienten eine Hauptdiagnose, die nicht (1.631) oder nur potenziell (842) mit Covid assoziiert war. Das waren knapp 19 Prozent aller Corona-Intensivfälle. Andererseits hatten 1.246 Personen (rund neun Prozent) eine Hauptdiagnose, die mit Covid assoziiert war.

Insgesamt – also auf Normal- und Intensivstationen – wurden bis Ende 2021 fast 80.000 positiv getestete Personen hospitalisiert. Ein knappes Viertel – konkret 23 Prozent – hatte Covid-19 als Nebendiagnose.

Bei 13 Prozent aller Corona-Fälle im Spital gab es eine andere Hauptdiagnose, die nicht mit Covid assoziiert war, bei weiteren knapp fünf Prozent war die Hauptdiagnose potenziell mit Covid assoziiert. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass bei mindestens 82 Prozent aller Covid-Hospitalisierten die Corona-Infektion eine Hauptrolle oder maßgebliche Rolle bei der Erkrankung gespielt hat.

Interessant ist die Altersverteilung: In der Altersgruppe der Zehn- bis 29-Jährigen haben unter den Corona-Hospitalisierten nur knapp mehr als 50 Prozent Corona als Hauptdiagnose. "Ab der Altersgruppe 30 bis 39 Jahre weisen die Aufenthalte in mindestens 70 Prozent der Fälle eine Covid-19-Assoziation auf", so das Gesundheitsministerium.

Für die Belastung oder auch drohende Überlastung der Spitalskapazitäten mache es aber laut Ministerium "keinen Unterschied", ob Personen "wegen" oder "mit" Covid-19 ins Krankenhaus mussten: Alle positiv getesteten Patientinnen und Patienten müssten isoliert werden. Und: "Die Versorgung von Sars-CoV-2-Infizierten ist ungleich personalintensiver und bindet ungleich mehr Ressourcen als der Regelbetrieb." Im Durchschnitt waren bis Ende 2021 Corona-Fälle auf Normal- und Intensivstationen mit Covid-19 als Haupt- und Nebendiagnose 66,1 Jahre alt, das Medianalter lag bei 72 Jahren. Das Durchschnittsalter aufgeschlüsselt nach Haupt- und Nebendiagnosen ändert sich nur unwesentlich.

Von insgesamt 65.388 Corona-Infizierten in Krankenhäusern waren von Pandemiebeginn bis Ende November 2021 übrigens 11.489 Personen jünger als 50 Jahre – das sind rund 18 Prozent.

FFP2-Maske

Fragen zur Wirksamkeit der FFP2-Maske beantwortete das Ministerium mit Verweis auf bekannte internationale Studien. So müssten FFP2-Masken mindestens 94 Prozent der Testaerosole filtern. In Innenräumen würde zudem ein bis zu 20-fach erhöhtes Ansteckungsrisiko mit Sars-CoV-2 herrschen. FFP2-Masken würden "einen hohen Schutz (Fremd- und Eigenschutz) vor einer Sars-CoV-2-Infektion bieten".

Diese sollten MNS-Masken vorgezogen werden, "da selbst locker getragene oder schlecht sitzende FFP2-Masken das Ansteckungsrisiko im Vergleich zu gut sitzenden MNS-Masken um den Faktor 2,5 reduzieren können". Dicht abschließende FFP2-Masken seien im Vergleich zu MNS-Masken um einen Faktor von 75 besser. Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung in Innenräumen sei im Vergleich zum Freien etwa um das 18,7-Fache erhöht.

Impfung

Zahlreiche Fragen stellte das Höchstgericht auch zum Thema Impfung. Unter anderem wollte der Richter wissen, um welches Maß eine Erst-, Zweit- und Drittimpfung das Risiko minimiert, wegen Covid-19 hospitalisiert zu werden oder and Covid-19 zu sterben. Auch hier verwies das Ministerium auf zahlreiche bekannte internationale Arbeiten. In Bezug auf die neue Omikron-Variante würden zitierte Studien aus England zeigen, "dass das Risiko einer Hospitalisierung für Personen, die zwei Impfungen erhalten haben, um 65 Prozent geringer war im Vergleich zu Ungeimpften. "Nach drei Impfungen war das Risiko einer Hospitalisierung noch geringer (81 Prozent)".

Im Bezug auf das Risiko einer Hospitalisierung bei symptomatischen Fällen würde eine Impfstoffdosis zu einem um 35 Prozent reduzierten Risiko führen. Noch deutlicher zeigt sich das nach dem Booster: Zwei Wochen nach der dritten Impfung wurde die Wirksamkeit in Bezug auf Hospitalisierung auf 88 Prozent geschätzt.

Die Schutzwirkung gegen eine Omikron-Ansteckung und einen leichten Verlauf betrage – mit ersten Daten aus Großbritannien – mehr als 20 Wochen nach zwei Impfungen hingegen nur noch zehn Prozent. Mit einer Auffrischung steige die Schutzwirkung in den ersten zwei bis drei Monaten auf bis zu 75 Prozent und falle in den Wochen danach auf etwa 45 bis 50 Prozent ab.

Für schwere Krankheitsverläufe inklusive Hospitalisierung lag der Schutz laut Ministerium innerhalb des ersten halben Jahres bei 64 bis 44 Prozent. Mit Booster konnte zunächst eine Schutzwirkung von 92 Prozent erreicht werden, diese sank nach zehn Wochen auf 83 Prozent ab. Laut Ministerium ergab sich am 8. Februar "eine rund 5,5-mal höhere Wahrscheinlichkeit für Personen mit nicht ausreichendem Immunschutz, eine Intensivbetreuung zu benötigen, als für solche mit ausreichendem Immunschutz".

"Lockdown für Ungeimpfte"

Das Höchstgericht fragte auch nach der Wirksamkeit des Lockdowns für Ungeimpfte. Konkret wollte der VfGH wissen, um wie viele Prozentpunkte dieser Lockdown das Infektionsrisiko einer ungeimpften Person reduziert. Das Ministerium antwortete: "Eine Quantifizierung der Reduktion der Infektionswahrscheinlichkeit ist praktisch nicht möglich." Geimpfte hätten aber ein niedrigeres Risiko als Ungeimpfte, sich zu infizieren – sowie ein "deutlich niedrigeres Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs". Die Conclusio: "Es ist daher davon auszugehen, dass jegliche Kontaktreduktion für Ungeimpfte in einer Situation, in der das Gesundheitssystem stark belastet oder bereits überlastet ist, zur Verhinderung des Zusammenbruchs der gesundheitlichen Versorgung beiträgt." (David Krutzler, Mitarbeit: Johannes Pucher, 25.2.2022)