Der Lehrberuf Zahnärztliche Assistenz wird seit 2006 als Ausbildungsversuch geführt und immer wieder verlängert, aber nicht als reguläre Lehre verankert. Die Zahnärztekammer, die eine konkurrierende Qualifizierung anbietet, bremst.

Nun fordert die Arbeiterkammer anlässlich des Tages der Zahnärzte am 6. März eine Stärkung des Lehrberufs. Mit der parallel angebotenen Ausbildung zum Gesundheitsberuf Zahnärztliche Assistenz der Zahnärztekammer gebe es immer wieder rechtliche Probleme.

Zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten betreuen Patienten, organisieren Termine und erledigen die Abrechnung in Zahnarztpraxen. Die Lehre in der Berufsschule ist kostenlos, während die Ausbildung der Zahnärztekammer von der Standesvertretung sowie vom Zahnarzt bezahlt wird. Derzeit absolvieren 417 Personen die Lehre zur zahnärztlichen Assistenz, zu 95 Prozent sind die Lehrlinge weiblich. Der Lehrgang zum Gesundheitsberuf hat laut einer Schätzung der Zahnärztekammer rund 2500 Teilnehmerinnen – auch hier sind es zu über 90 Prozent Frauen.

Unterschiede in der Ausbildung

Die Ausbildung der Zahnärztekammer Wien kostet etwa 4000 Euro. "Wir hatten einige Fälle, in denen Zahnärzte von ihren Auszubildenden die Ausbildungskosten zurückverlangt haben, wenn es zu einem vorzeitigen Ende des Dienstverhältnisses gekommen ist", sagt Thomas Moldaschl von der Abteilung für Lehrausbildung und Bildungspolitik in der Arbeiterkammer Wien. Der Oberste Gerichtshof hat im Herbst 2021 festgestellt, dass eine solche Rückforderung durch die Arbeitgeber rechtswidrig ist.

Wer den Lehrgang der Ärztekammer absolviert, ist in einem normalen Dienstverhältnis angestellt und genießt somit auch keinen stärkeren Kündigungsschutz, wie das Lehrlinge tun. Auch eine Weiterbeschäftigungspflicht von drei Monaten gibt es nicht.

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Der bevorstehende Tag der Zahnärzte bringt das Ausbildungsthema für die Assistenz wieder aufs Tapet.
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Dennoch sieht Kammeramtsdirektor Jörg Krainhöfner die Qualifizierung durch die Zahnärztekammer klar im Vorteil. "Vor allem aus Qualitätsgründen", sagt er. "Bei uns unterrichten ausschließlich Zahnärzte." An den Berufsschulen sind als Fachausbildner auch Zahnarztassistenten und Zahntechniker als Lehrende im Einsatz.

Die zusätzlichen Theoriefächer wie Religion, Politische Bildung und Deutsch sieht Krainhöfner kritisch. "Das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis ist bei uns viel besser." Die zahnärztlichen Assistentinnen stünden mehr in der Ordination und hätten somit auch mehr Praxiserfahrung.

Viel Für und Wider

Krainhöfner weist die rechtlichen Bedenken der Arbeiterkammer zurück. Die Frage, wer die Ausbildungskosten im Fall einer Auflösung des Dienstverhältnisses trägt, habe der Oberste Gerichtshof ohnehin geklärt, und einen Kündigungsschutz gebe es auch im Rahmen der Ausbildung der Zahnärztekammer. Dass die Theorieausbildung später als in der Berufsschule beginne, sieht Krainhöfner positiv. "Wir starten üblicherweise erst nach einem halben Jahr. Dann wissen die Auszubildenden sowie der Zahnarzt, ob tatsächlich ein Interesse an der Qualifikation besteht." So würden die Abbruchquoten gering gehalten.

Laut der Arbeiterkammer ist das Problem allerdings weitreichender. Manche Auszubildenden kontaktieren die Rechtsberatung der Arbeitnehmervertretung, weil sie die dreijährige Ausbildungszeit schon beendet, aber noch immer keinen Theorieabschluss haben. Der Zahnarzt hat in diesen Fällen die Anmeldung zum Theoriekurs zu spät oder gar nicht gemacht. "Das kann zu einem Verdienstentgang von mehreren Tausend Euro führen", sagt Moldaschl.

Zuständig für eine volle Anerkennung des Lehrberufs Zahnärztliche Assistenz ist das Wirtschaftsministerium. Dort sieht man den Ausbildungsversuch als Erfolg, da die Anmeldungszahlen stetig steigen und die Lehrlinge zusätzliche kaufmännische Kompetenzen erwerben. Eine reguläre Lehre habe man 2020, als der damals aktuelle Versuch ausgelaufen ist, deshalb nicht eingeführt, weil die Zahnärztekammer sowie das Gesundheitsministerium Einspruch erhoben hätten, heißt es aus dem Büro von Ministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Die Standesvertretung wollte "die Parallelität der zwei vorhandenen Ausbildungsschienen noch über einen längeren Zeitraum beobachten".

Wunsch nach Anerkennung

Für die Arbeiterkammer sind sechzehn Jahre Beobachtungszeitraum genug. "Wir würden eine volle Anerkennung des Lehrberufs auch als integrationspolitische Maßnahme begrüßen", sagt Thomas Moldaschl. Derzeit haben 40 Prozent der Lehrlinge für Zahnärztliche Assistenz keine österreichische Staatsbürgerschaft.

Krainhöfner von der Zahnärztekammer hätte es lieber, wenn der Ausbildungsversuch 2026 ausliefe. "Allerdings ist uns natürlich bewusst, dass es diesbezüglich Widerstände der Arbeitnehmerseite geben könnte, wir könnten deshalb im Notfall wohl auch mit einer weiteren Verlängerung leben." (Lisa Kogelnik, 1.3.2022)