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Grundstücke im Grünen im Salzburger Pinzgau sind bei Investoren beliebt.

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Gebaut werden auf den Grundstücken im Pinzgau wie hier in Oberkrimml oftmals Chalets.

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Apartmenthäuser, Chalets und Zweitwohnsitze schießen an den Hängen und Tälern des Salzburger Pinzgaus wie die Schwammerln aus dem Boden. Die Immobilien werden überwiegend an ausländische Investoren verkauft, dienen als angelegtes Betongold und bleiben zum Teil leer. Doch bevor die Hütten, Villen und Ferienwohnungsburgen im Grünen gebaut werden, muss zuerst ein Grundstück her. Meist wurden dafür land- und forstwirtschaftliche Flächen gekauft.

Die Landtagsabgeordnete Karin Dollinger (SPÖ) weist seit Jahren auf die Zustände der Grundstücksverkäufe im Pinzgau hin. Millionen seien geflossen, wenn Grünland gekauft und später umgewidmet worden sei, sagt Dollinger. Doch zahlreiche konkrete Anfragen, die Entscheidungen der Grundverkehrsbehörde in Zell am See betreffend, blieben schlicht unbeantwortet. Vor zwei Jahren haben die Sozialdemokraten deshalb den Landesrechnungshof mit einem Prüfantrag zu den Grundstücksverkäufen im Pinzgau befasst.

Nicht geprüft, ob Käufer Bauer ist

Der nun erschienene Bericht des Rechnungshofs ist vernichtend: Die Prüfer betonen, bei den Grundverkäufen sei "das Gebot der Rechtsstaatlichkeit weitgehend missachtet" worden. Entscheidungen seien nicht nachvollziehbar, unzureichend dokumentiert, intransparent. Die Kommission muss vor dem Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken prüfen, ob der Käufer ein Bauer ist. Denn Grundstücke dürfen nur von Landwirten erworben werden. Allein bei den 296 Verfahren zwischen 2018 und 2020 sei jedoch in rund der Hälfte der Fälle gar nicht festgestellt worden, ob der Käufer Landwirt ist. Unter den Käufern großer Liegenschaften befanden sich etwa ein deutscher Großindustrieller oder eine touristische Gesellschaft, wie der Bericht zeigt.

Kritik gibt es auch am Land Salzburg, das als oberste Aufsichtsbehörde die Grundlagen nicht entsprechend überwacht habe. Laut Bericht hat es seit 2013 einen einzigen Informationsaustausch zwischen der Grundverkehrskommission, der Agrarabteilung des Landes und dem Ressort des zuständigen Landesrats Josef Schwaiger (ÖVP) gegeben.

Die SPÖ hat als Reaktion auf den Prüfbericht ein Büro mit der Prüfung auf strafrechtliche Relevanz beauftragt. "Liegen entsprechende Verdachtsmomente vor, werden wir selbstverständlich tätig werden", kündigt SPÖ-Klubvorsitzender Michael Wanner an. "Wir wollen wissen, ob und welche Seilschaften im Hintergrund stehen, denn wir haben den Verdacht, dass immer dieselben profitiert haben." Die SPÖ fordert, dass fragwürdige Verkäufe noch einmal aufgerollt und gegebenenfalls auch rückabgewickelt werden sollen. Zudem sollten Grundgeschäfte im Internet öffentlich einsehbar sein.

Kurz bevor der Rohbericht des Rechnungshofs vorgelegen ist, übergab der Bezirkshauptmann in Zell am See seinen Vorsitz in der Grundverkehrskommission. Er greift in einer wütenden Stellungnahme den Landesrechnungshof an und wirft ihm eine tendenziöse, nicht nachvollziehbare Prüfung vor.

Neues Gesetz, zentrale Behörde

Raumordnungslandesrat Schwaiger räumte in Interviews zwar Fehler bei der Dokumentation ein, verwies aber ansonsten auf die Vorlage für ein neues Grundverkehrsgesetz. Demnach soll es künftig nur noch eine zentrale, weisungsfreie Grundverkehrskommission geben. Zudem werde neu definiert, wer Landwirt ist. "Diese müssen zumindest drei Viertel der Flächen landwirtschaftlich selbst nutzen und auch für 15 Jahre festhalten, dass diese bewirtschaftet werden. Halten sie sich nicht daran, wird die Grundstückstransaktion rückabgewickelt", sagt Schwaiger. Um Leerstand, Spekulation und Zweitwohnsitze zu verhindern, sollen Käufer von Wohnbau zudem künftig notariell beglaubigt erklären müssen, dass sie einen Hauptwohnsitz begründen wollen.

Der SPÖ reicht die Gesetzesnovelle nicht, sie schließt nicht aus, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Denn bei etlichen Grundverkäufen sei die ÖVP-Klientel kräftig bedient worden, argumentiert der rote Klubchef Wanner. Der Landesrat müsse sich eingestehen, dass da etwas völlig schiefgelaufen sei. "Schafft er es nicht, zu dieser Einsicht zu kommen, muss er sich fragen, ob er in dieser Funktion bleiben soll", greift Wanner Schwaiger frontal an.

Der ÖVP-Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer kritisiert, dass zum ausgearbeiteten Gesetzesentwurf von der Opposition noch keine Stellungnahme eingegangen sei. Es grenze an Arbeitsverweigerung, dass die SPÖ behaupte, das aktuelle Gesetz müsse nicht geändert werden. Er fordert von der SPÖ "im nächsten Landtag einen Offenbarungseid" zu zumindest acht Eckpunkten für einen streng vollziehbaren Grundverkehr. (Stefanie Ruep, 1.3.2022)