Nehammer und das Innenministerium wehrten sich gegen einen aus ihrer Sicht beleidigenden Tweet von Politik-Aktivist Rudi Fußi. Das Landesgericht Krems sah das anders und sprach Fußi – nun rechtskräftig – frei.

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Weil der PR-Berater und Politikaktivist Rudi Fußi auf Twitter die durchschnittliche Intelligenz der Wiener Polizeibeamten mit der eines Hundes verglich, kam es zu zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen Innenministerium und Fußi – beide gewann schlussendlich Letzterer.

Der Reihe nach: Auf der Innenministeriums-Website hieß es tagelang, dass man rechtliche Schritte gegen Fußi wegen seines Tweets prüfe. Zahlreiche Juristinnen und Juristen bzw. Politiker sahen in der Klagsdrohung einen gefährlichen Einschüchterungsversuch. Fußi entschuldigte sich und löschte den entsprechenden Tweet.

Erfolgreiche Datenschutzbeschwerde

Gegen das Vorgehen auf den Kanälen des Innenministeriums wehrte er sich mit einer Datenschutzbeschwerde: Bei der mehrfachen namentlichen Nennung von ihm im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Straftat in dem Artikel, den Tweets auf dem Twitter-Account des BMI und in der APA-OTS handle es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten, für die es keine Rechtsgrundlage gebe, argumentierte Fußis Anwältin Maria Windhager, die auch den STANDARD vertritt. Die Datenschutzbehörde gab Fußi recht, das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Geheimhaltung sei verletzt worden.

Keine üble Nachrede oder Beleidigung

Zweitens ging es natürlich auch um die vom Innenministerium erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe. Hier gab es am 23. Dezember vor dem Landesgericht Krems einen Freispruch für Fußi. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an, zog diese nun aber zurück. Damit ist der Freispruch wegen vermeintlicher übler Nachrede und Beleidigung der Landespolizeidirektion Wien rechtskräftig.

Deutliche Urteilsbegründung

In der Urteilsbegründung hieß es im Dezember: "Es war seine überspitzte Kritik am völligen Einsatzversagen der Landespolizeidirektion Wien und keine Beleidigung der selbigen." Der Tweet sei außerdem "klar als satirische bzw. überschießende Kritik" einzuordnen. Es sei den Lesern klar gewesen, dass es sich dabei um keine wissenschaftliche Abhandlung über die Intelligenz von Polizeihunden gehandelt habe.

Fußi und Windhager freuen sich über den nun rechtskräftigen Freispruch. Auf Twitter schrieb Fußi, Nehammers Bilanz gegen ihn erinnere an Toni Pfeffers Halbzeitanalyse beim 9:0 von Spanien gegen Österreich. Pfeffer sagte damals "hoch werden wir das nimmer gewinnen".