Wer nicht mit Covid-19 infiziert ist, kann auch durch Anhusten Polizisten nicht gefährden.

Der umstrittene Fall einer Kärntnerin, die im ersten Corona-Jahr 2020 aus einem Quarantänegebiet kam und bei einer Konfrontation mit der Polizei einen Polizisten angehustet hatte, wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) endgültig entschieden: Der Freispruch für die Frau, bei der im Nachhinein keine Covid-19-Infektion festgestellt wurde, ist rechtskräftig.

Wenn die Person nicht mit einem Erreger infiziert ist, besteht keine Gefahr der Verbreitung von Covid-19 und damit keine Strafbarkeit wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach Paragraf 178 Strafgesetzbuch, erkannte der OGH. Bei der Frau wurde weder Sars-CoV-2 noch ein anderer Erreger festgestellt.

Die Angeklagte war in erster und zweiter Instanz freigesprochen worden. Die Generalprokuratur erhob Nichtigkeitsbeschwerde, die nun vom OGH abgewiesen wurde (OGH 16.2.2022, 13 Os 130/21y, 131/21w) (ef, 2.3.2022)