Diesmal betrifft es die Vergabe eines Direktabrufs von Schultests durch das Bildungsministerium an den Anbieter Novogenia aus Eugendorf bei Salzburg.

Foto: Novogenia/Lisa Jungmann

Das Bildungsministerium ist erneut wegen einer rechtswidrigen Vergabe von PCR-Schultests verurteilt worden. Bereits im Jänner betrug die Geldbuße 500.000 Euro, diesmal sind es laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) 350.000 Euro. Beide Male war der Anbieter Lifebrain – der die Gurgeltests in Wien abwickelt – gegen die Vergaben vorgegangen.

Diesmal betrifft es eine Direktvergabe von Schultests durch das Bildungsministerium an den Anbieter Novogenia aus Eugendorf bei Salzburg. Laut BVwG sei dieser Vorgang rechtswidrig gewesen, schrieb Lifebrain in einer Reaktion auf das am Dienstag schriftlich ergangene Urteil – "da in wesentlichen Bereichen klar von den Vorgaben der eigenen Rahmenvereinbarung abgegangen wurde". Demnach wurde "für einzelne Leistungen das Drei- bis Vierfache dessen bezahlt, was dem Auftragnehmer zugestanden wäre", so Lifebrain.

Im Urteil des Gerichts, das dem STANDARD vorliegt, heißt es, dass der Zuschlag für Novogenia wegen eines Verstoßes gegen das Vergabegesetz rechtswidrig war. Der Zuschlag wurde "nicht gemäß den Angaben in der Ausschreibung dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt". Demnach machte Novogenia am 16. August 2021 zwar ein Angebot und bot für die Testkosten und die Probe "denselben Preis wie im Angebot der Basisrahmenvereinbarung". Für Logistikkosten, also die Probenabholung, wurde aber ein deutlich höherer Preis genannt – "abhängig von der betrachteten Region etwa drei- bis viermal so hoch", wie das Gericht schreibt.

Novogenia erhielt vom Bund 332.000 Euro mehr

Für die Probenabholungen wurde also von Novogenia im Vergleich zur Ausschreibung je nach Region in einzelnen Bereichen das Drei- bis Vierfache verlangt – und vom Bund auch bezahlt. Das betraf die Abholung von Schultests an 2.743 Schulen im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg. Das Gericht hält dazu fest, dass Novogenia durch diese Preissteigerung bei der Logistik um 332.287,30 Euro mehr erhielt als laut dem ursprünglichen Angebot in der Basisrahmenvereinbarung.

Das Bildungsministerium wurde zur Zahlung von 350.000 Euro verurteilt und muss auch die gerichtlichen Gebühren in Höhe von 10.368 Euro tragen. Das BVwG sprach von einem "schweren Verstoß" und einer "großen Schädigung". "Einmal mehr bestätigt sich damit unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests mehr als fragwürdig und bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind", hielt Michael Havel, Geschäftsführer der Lifebrain-Labors, in einer ersten Stellungnahme fest.

Das Bildungsministerium hielt auf STANDARD-Anfrage fest, dass das Erkenntnis des Gerichts nur einen einzelnen Abruf betreffe. Das Vergabeverfahren zur Rahmenvereinbarung selbst sei "korrekt abgelaufen". Trotz der Preissteigerung im Bereich Logistik hätten sich die Gesamtkosten nicht erhöht. "Novogenia blieb trotzdem Bestbieter", hieß es in der Stellungnahme des Ministeriums.

Die Strafzahlung von 350.000 Euro kommt dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zugute – der übrigens maßgeblich vom Bildungsministerium finanziert wird.

SPÖ: Bietergemeinschaft weist ÖVP-Nähe auf

Der SPÖ-Abgeordnete Rudolf Silvan wies in einer Aussendung auf "eine gewisse ÖVP-Nähe" von Novogenia hin, "denn Verbindungen eines Geschäftsführers aus der Bietergemeinschaft reichen bis zu Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner".

500.000 Euro Geldbuße wegen Vergabe im Jänner

Bereits im Jänner war das Bildungsministerium wegen einer weiteren rechtswidrigen Vergabe von PCR-Schultests zur Zahlung von 500.000 Euro verurteilt worden – DER STANDARD berichtete. Hier betraf es die ÖVP-nahe Firma Covid Fighters, die die Zusage zur PCR-Testung an 2.900 Schulstandorten außerhalb Wiens erhalten hatte. (David Krutzler, 3.3.2022)