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Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nun als rechtsextremen Verdachtsfall führen.
Berlin – Das Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall könnte nach Einschätzung des deutschen Verfassungsschutzes Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland haben. Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst habe sich den Zielen der Verfassung verpflichtet, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin".
"Insofern ist eine Mitgliedschaft, eine Anhängerschaft bei der AfD durchaus kritisch zu sehen", erklärte Haldenwang. Er könnte sich vorstellen, dass es Einzelfallprüfungen zur Frage geben werde, ob diese Beschäftigten im öffentlichen Dienst bleiben können. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln.
Starke rechtsextreme Strömungen
"Es ist notwendig, dass der wehrhafte Staat auf diese Partei reagiert", sagte Haldenwang. Die AfD sei eine Partei mit starken rechtsextremistischen Strömungen. "Die Partei steht für Rassismus, die Partei steht für Ausgrenzung von Minderheiten, die Partei steht für Verächtlichmachung unseres gesamten Systems." Teile der AfD würden die gewaltorientierte rechtsextreme Szene aufpeitschen und gäben diesen Menschen die Ideologie für ihre Taten.
Der Vertreter des Verfassungsschutzes zitierte vor Gericht mehrere Aussagen von AfD-Politikern wie dem Thüringer Landeschef Björn Höcke, der in einem Buch warnt, dass die schwarze und die weiße Bevölkerung "in einer Masse aufgehen" würden, was er als "Amerikanisierung" und "Abstieg" beschreibt. Der Verteidiger der AfD argumentierte, das sei "einseitig ermittelt". Führende AfD-Politiker bemühen außerdem regelmäßig die rechtsextremen Begriffe und Narrative der "Umvolkung" und des "Bevölkerungsaustauschs". Aus Sicht des AfD-Vertreters sind diese Vorwürfe einseitig. Islamkritisch würden sich auch CSU-Politiker äußern, so sein Argument vor Gericht. Als "gesichert extremistisch" darf die AfD laut dem Urteil nicht eingestuft werden. (APA, red, 9.3.3022)