Menschen in Italien, die an einer irreversiblen Krankheit mit einer ungünstigen Prognose leiden, sollen künftig um medizinisch assistierten Suizid bitten dürfen.

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Rom – Die italienische Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag ein Sterbehilfegesetz verabschiedet. Der Entwurf wurde mit 253 Stimmen und 117 Gegenstimmen durchgesetzt und muss noch vom Senat gebilligt werden. Das Gesetz regelt das Recht unheilbar kranker Personen, medizinische Hilfe zu erbitten, um ihr Leben freiwillig zu beenden.

Eine Person soll laut Entwurf einen Antrag auf medizinisch unterstützte freiwillige Sterbehilfe stellen können, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig und in der Lage ist, freie, aktuelle und bewusste Entscheidungen zu treffen, ausreichend informiert ist und zuvor eine palliative Behandlung zur Linderung ihrer Leiden in Anspruch genommen und diese dann ausdrücklich abgelehnt hat. Der Kranke muss laut Gesetzesvorschlag an einer irreversiblen Krankheit mit ungünstiger Prognose leiden oder einen klinischen Zustand aufweisen, der absolut unerträgliche physische und psychische Leiden verursacht.

Durchführung muss in Spitälern gewährleistet sein

Mitarbeiter des Gesundheitspersonals sind nicht verpflichtet, an Verfahren einer medizinisch unterstützten freiwilligen Selbsttötung teilzunehmen, wenn sie aus Gewissensgründen eine vorherige Erklärung abgeben, geht aus dem Gesetzentwurf hervor. Die zugelassenen öffentlichen Spitäler sind in jedem Fall verpflichtet, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu gewährleisten. Die Regionen sollen deren Umsetzung kontrollieren und garantieren.

Italien zählt zu den wenigen EU-Ländern, die bisher kein Sterbehilfegesetz hatten. Im Februar hatte das Verfassungsgericht einen Referendumsantrag für die Legalisierung der Euthanasie für unzulässig erklärt. Das Oberste Gericht beschloss, dass die Referendumsfrage unzulässig sei, weil sie gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip des Mindestschutzes der Schwächsten und der am stärksten gefährdeten Personen verstoße. (APA, 10.3.2022)