Was die niederösterreichische Landesregierung weiß, darf die niederösterreichische Bevölkerung nicht wissen: 3,8 Millionen Euro hat die Regierung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in den vergangenen zwei Jahren für Auftragsstudien ausgegeben. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Neos im Landtag, über die die Wochenzeitschrift Profil berichtete.
Allerdings erfährt die Öffentlichkeit nicht, was in den Studien der schwarzen Regierungsmitglieder steht – sie darf nicht einmal wissen, zu welchen Themen die Arbeiten in Auftrag gegeben wurden und wer sie verfasst hat. Obwohl die Mitglieder der Landesregierung die Aufträge selbstverständlich nicht aus der eigenen Tasche bezahlen, sondern mit Steuergeld. Der Datenschutz im Sinne der Studienautorinnen und -autoren wiege hier schwerer als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, argumentiert das Land auf Anfrage des Profil.
Gesetz verstaubt
Solch staatliche Heimlichtuerei ist in Österreich kein Einzelfall, sondern hat System: das Amtsgeheimnis. Die türkis-grüne Bundesregierung hat vereinbart, dieses abzuschaffen. Das Informationsfreiheitsgesetz soll ein Grundrecht auf Information für alle Bürgerinnen und Bürger bringen und Behörden und staatliche Stellen zur Auskunft verpflichten. Sogar einen komplexen Gesetzestext haben die Regierungsparteien bereits ausverhandelt – doch beschlossen wird er nicht. Und: Es gibt kaum ein realistisches Szenario, wie das Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich umgesetzt werden könnte.
Denn die Landeshauptleute sind gegen das Gesetz: Sie vertreten dabei einerseits die Gemeinden und Städte, die einen überbordenden Verwaltungsaufwand fürchten. Andererseits – und realpolitisch womöglich bedeutender – ist Intransparenz in einigen Bundesländern geübte und bequeme Praxis, die nicht gerne aufgegeben wird.
Gerade die ÖVP-Landeshauptleute haben in den vergangenen Monaten wieder ihre innerparteiliche Macht bewiesen. Wenn Sebastian Kurz nicht gegen ihren Willen Kanzler bleiben konnte, wird die Koalition auch kein Informationsfreiheitsgesetz beschließen, das in den Ländern nicht gewollt wird.
Keine formelle Verhandlung
Laut Profil gebe es nicht einmal mehr Verhandlungsrunden zum Thema. Was im Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) insoweit bestätigt wird, als es in diesem Jahr noch keinen eigenen Termin mit rundem Tisch zur Informationsfreiheit gegeben habe.
Edtstadler verfolge derzeit die Strategie, im direkten Gespräch ihre Argumente für das Gesetz zu deponieren, heißt es. Etwa bei Besuchen in den Bundesländern, zuletzt war die Ministerin in Salzburg bei Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) zu Gast.
Aus Edtstadlers Umfeld ist aber sehr wohl zu hören, dass sich die Gespräche im Kreis drehen: ÖVP und Grüne haben das Gesetz intensiv verhandelt, auch die Länder waren dabei – der Entwurf ist ja schon ein Kompromiss. Es sei wichtig, im Gespräch zu bleiben. Von inhaltlichen Fortschritten ist aber nichts zu hören.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist an sich ein Leuchtturmprojekt der Grünen, die auch ab und zu an dessen Umsetzung erinnern. "Wir haben einen Entwurf, den wir unserer Meinung nach sofort umsetzen könnten", heißt es aus dem Büro der grünen Klubchefin Sigrid Maurer auf STANDARD-Anfrage. "Die Blockadehaltung mancher Akteure können wir nicht nachvollziehen."
Schlusslicht in Europa
Die Regierung hat stets betont, mit dem Gesetz Informationsfreiheit einen "Paradigmenwechsel" einläuten zu wollen. Die meisten anderen europäischen Länder haben ein solches Recht auf Auskunft längst umgesetzt, Schweden und Slowenien gelten hier als Vorreiterinnen.
Der türkis-grüne Entwurf sieht eine Auskunftspflicht für alle öffentlichen Stellen vor – darunter fallen auch teilstaatliche Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Die Behörden haben ab dem Zeitpunkt der Anfrage vier Wochen Zeit für eine Antwort, bei Bedarf kann die Frist auf acht Wochen ausgedehnt werden. Gegen Auskunftsverweigerungen könnten Betroffene vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Und: Dokumente von öffentlichem Interesse sollen auch ohne Anfrage veröffentlicht werden müssen: etwa Studien. (Sebastian Fellner, 11.3.2022)