"wochenblick.at" wurde vom Presserat für mehrere medienethische Verstöße im Zusammenhang mit Corona-Berichterstattung gerügt.

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Wien – Der Presserat hat "wochenblick.at" für mehrere medienethische Verstöße im Zusammenhang mit Corona-Berichterstattung gerügt. Konkret waren es vier Artikel, die laut Presserat den Ehrenkodex für die heimische Presse verletzt haben. Der Senat 2 des Presserats hat sich auf Basis von mehreren Lesermitteilungen mit den betreffenden Fällen auseinandergesetzt.

Impfnebenwirkungen

Im Artikel "Geschädigtes Immunsystem bei Milliarden von Menschen durch Impfungen?" wurde von schwerwiegenden Impfnebenwirkungen berichtet, wobei auf ein Online-Journal Bezug genommen wurde, das laut dem Senat "seit 2020 nicht verifizierbare Beiträge über Impfstoffe bzw. deren Wirksamkeit verbreitet werden". Schon das Erscheinungsbild würde verdeutlichen, dass es sich um keine seriöse Quelle handelt.

Geimpfte und Intensivstation

Beim Artikel "Gesundheits-Ökonom: 'Auf Intensivstationen liegen größtenteils Geimpfte!'" geht es um eine Interview-Behauptung, wonach auf den Intensivstation hauptsächlich Geimpfte liegen würden. Das hätte man zumindest in Zweifel ziehen müssen, da zum betreffenden Zeitpunkt anderslautende Daten vorlagen. Auch wurde nicht kommuniziert, dass der Interviewte MFG-Politiker ist. Es hätte dem Senat zufolge eine weitere Überprüfung der Aussagen gebraucht.

Kampusch und tote Babys

Mit "Kampusch zu Lockdown-Hölle: 'Ich bin es gewohnt'" war ein Text betitelt, in dem Zitate eines "Bild"-Interviews von Natascha Kampusch "in einem vollkommen verzerrten Kontext wiedergegeben wurden". Hier sei das Medium "offensichtlich bewusst manipulativ vorgegangen". Im Artikel "2.620 tote Babys nach Impfung und Berichte schrecklicher Nebenwirkungen'" schließlich wurde auf Basis der US-Datenbank VAERS von tödlichen Fehlgeburten nach Coronaimpfungen berichtet. Allerdings wird auf der VAERS-Website selbst darauf hingewiesen, dass die Berichte und Informationen unvollständig, zufällig, nicht korrekt oder unbelegbar sein können. Zudem wurden Bilder von Babys veröffentlicht, die die Intimsphäre verletzten.

Nicht gewissenhaft und korrekt recherchiert

In allen vier Fällen gelangte der Senat 2 zu dem Ergebnis, dass die Informationen in den Artikeln nicht gewissenhaft und korrekt recherchiert bzw. wiedergegeben wurden (Punkt 2.1 des Ehrenkodex).

Bei den Beiträgen über Natascha Kampusch und die Nebenwirkungen bei Babys stellte der Senat zusätzlich einen Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz fest. Die Medieninhaberin von "wochenblick.at" nahm nicht an den Verfahren vor dem Presserat teil, das Medium hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt, wird aber dennoch aufgefordert, die Entscheidungen freiwillig zu veröffentlichen oder darüber zu berichten. (APA, red, 11.3.2022)