Männer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, an der Feststellung einer Vaterschaft mitzuwirken.

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Wenn sich Männer weigern, eine DNA-Probe abzugeben, kann ihre Vaterschaft laut dem Obersten Gerichtshof auch durch andere Beweismittel festgestellt werden. (OGH 27.1.2022, 1 Ob 236/21v)

Anlassfall der aktuellen Entscheidung war ein Mann, der keine DNA-Probe abgeben wollte, um damit am Nachweis seiner biologischen Vaterschaft mitzuwirken. Für den Beweis reichte aus Sicht der Gerichte ein kleiner Umweg: Der Mann hatte die Vaterschaft zu einem anderen Kind der Mutter anerkannt, das laut einem Sachverständigen der "Vollbruder" des betroffenen Kindes sein muss.

Aus Sicht des Obersten Gerichtshofs ist der Beweis über diesen Umweg völlig ausreichend. Denn die Feststellung des Vaters sei nicht auf ein DNA-Gutachten mit dessen Beteiligung beschränkt. Vielmehr könne auch aufgrund anderer Beweise auf seine Vaterschaft geschlossen werden. (japf, 19.3.2022)