Die Maske kommt in vielen Bereichen doch wieder zurück.

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Eines ist wohl eine Konstante in Österreichs Pandemiemanagement: Den Überblick zu behalten ist herausfordernd. Allein in der vergangenen Woche wurden mehrere Änderungen verkündet, Maßnahmen, die erst vor kurzem fielen, werden teils wieder eingeführt. DER STANDARD hat den Zeitplan zusammengefasst.

Frage: Ganz von vorne: Was gilt jetzt?

Antwort: Bundesweit gelten momentan – genauer seit 5. März – recht lockere Regeln: Es gibt keine Sperrstunde mehr und auch keine Personenobergrenzen bei Veranstaltungen, die Nachtgastronomie durfte aufsperren und die Maskenpflicht wurde in vielen Bereichen abgeschafft. Sie gilt momentan (und mit Ausnahme von Wien) nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, im elementaren Handel und in Spitälern und Altenheimen. Die Hauptstadt Wien ist ein wenig strenger, da muss man Maske auch jetzt im gesamten Handel tragen. Zugangsregeln, also Bestimmungen, dass man einen Test oder eine Impfung braucht, gibt es kaum mehr, die gelten einzig in den Spitälern und Pflegeheimen. In Wien gilt in der Gastronomie weiterhin die 2G-Regel.

Frage: Und wann ändert sich daran etwas?

Antwort: Von all diesen Maßnahmen, die kürzlich fielen, wird nur eine zurückgenommen: Die Abschaffung der Maskenpflicht. Wie Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Freitagabend verkündete, soll ab Mitte nächster Woche die Maskenpflicht in Innenräumen zurückkehren – in ganz Österreich. Ob das am Mittwoch oder Donnerstag in Kraft tritt, ist momentan noch unklar, dazu soll es am Montag Neuigkeiten geben, hieß es am Samstag aus dem Gesundheitsministerium. Unklar ist auch, ob das auch die Masken in Schulen betrifft, da sei man noch in Abstimmung mit dem Bildungsministerium, hieß es von Rauch.

Frage: Wie ist das in Wien?

Antwort: Auch da kommt es zu weiteren, kleineren Verschärfungen. Wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Freitag bekanntgab, werden kommende Woche die Besuche in Spitälern und Heimen limitiert und 2G-Plus vorgeschrieben, die 2G-Regel in der Gastronomie bleibt.

Frage: Was hat es mit den Quarantäneregeln auf sich?

Antwort: Da ist momentan der Stand der Dinge der: In Quarantäne müssen alle Infizierten und ungeimpfte Kontaktpersonen. Geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Ab 21. März soll das auch für ungeimpfte Kontaktpersonen gelten, die dürfen dann zwar mit Maske arbeiten, aber nicht in die Gastronomie oder auf Veranstaltungen. Kurz darauf soll noch eine Änderung kommen: Ebenfalls Mitte kommender Woche soll infiziertes Gesundheitspersonal arbeiten gehen dürfen, das gilt auch für das Personal in Alten- und Pflegeheimen. Wie genau das ausgestaltet sein wird, ist noch unklar, möglich wäre etwa eine Verkürzung der Quarantänedauer oder auch, dass man die Regelung von einem bestimmten CT-Wert abhängig macht.

Was die Quarantäneregeln angeht, so haben die Länder einigen Spielraum, der Bund gibt dazu nur Empfehlungen ab. So geht etwa Niederösterreich seit Freitag einen lockereren Weg, dort dürfen positiv getestete Beschäftigte ihren Dienst in den Gesundheits- und Pflegeanstalten freiwillig wieder aufnehmen, sofern sie fünf Tage in Quarantäne und zwei Tage symptomfrei waren.

Frage: Warum dürfen in der Pflege bald Infizierte arbeiten?

Antwort: Das hat damit zu tun, dass die Personalsituation in Spitälern und Pflegeeinrichtungen momentan sehr angespannt sind, weil so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne sind. Das illustriert auch eine Dienstanweisung im Landesklinikum Baden-Mödling, die dem STANDARD vorliegt. Dahin heißt es, man werde am dem 21. März für mindestens zwei Wochen alle Planaufnahmen und planbaren Eingriffe stoppen müssen.

Frage: Und was ändert sich bei den Tests?

Antwort: Die Gratistests werden ab 1. April eingeschränkt. Dann soll jede Person in Österreich pro Monat nur noch fünf PCR- und fünf Antigentests kostenfrei machen dürfen. Zahlt man dafür, kann man freilich noch mehr Tests machen. Und: Zusätzliche Gratistests gibt es auch für Menschen in vulnerablen Settings wie etwa Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen und für Menschen mit Symptomen. Außerdem soll man sich als Kontaktperson weiterhin freitesten können, das betrifft – nachdem Geimpfte keine Kontaktpersonen sein können – nur ungeimpfte Personen. (Gabriele Scherndl, 19.3.2022)