Dmytro Firtasch ist einer der reichsten Ukrainer.

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Wien/Kiew/Moskau – Das Landesgericht (LG) Wien hat den Antrag des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch auf Wiederaufnahme seines Auslieferungsverfahrens abgelehnt und diesen Beschluss am 16. März auch Firtaschs Anwälten zugestellt. Dies erklärte am Montag ein Gerichtssprecher. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer 2019 die Auslieferung des Ukrainers an die USA für zulässig erklärt hatte, hatte ein Wiederaufnahmeantrag damals eine drohende Überstellung verhindert.

Die Entscheidung des Landesgerichts hatte bedingt durch die große Menge an eingereichten Dokumenten, Corona-bedingten Kommunikationsproblemen und Richterwechseln vergleichsweise lange auf sich warten lassen. Firtaschs Anwälte haben nun erneut die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, und zumindest die Chance, eine Auslieferung ihres Mandanten zu verhindern. Die Pläne der Verteidigung sind einstweilen jedoch unbekannt – Firtasch-Anwalt Rüdiger Schender gab auf Anfrage der APA am Montag keinen Kommentar zur Causa ab.

Auslieferung seit 2014 beantragt

Schender und seine Kollegen haben ab Zustellung des Gerichtsbeschlusses insgesamt 14 Tage Zeit, Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einzulegen, und sie können gleichzeitig beim Landesgericht Wien einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der eingelegten Beschwerde stellen. Sollte dieser Antrag nicht gestellt werden oder sollte ihm nicht stattgegeben werden, könnte Firtasch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist jederzeit an die USA ausgeliefert werden. Eine Sprecherin des österreichischen Justizministeriums bestätigte am Montag, dass die 2019 vom damaligen Justizminister Clemens Jabloner erteilte Bewilligung weiterhin aufrecht sei.

Der Ausreiseantrags an die österreichischen Behörden, den Firtasch stellen wollte, um temporär in die Ukraine zurückkehren und seine Heimat zu verteidigen, ist bis dato noch nicht gestellt worden, heißt es vom LG Wien.

Die USA beantragen seit 2014 die Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Dollar bei einem nie realisierten Titangeschäft. Firtasch bestreitet die Vorwürfe. Im März 2014 wurde er in Österreich festgenommen, aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt. In erster Instanz hatte das Landesgericht Wien gegen eine Auslieferung entschieden, weil die Anklage politisch motiviert sei. Das OLG dagegen erklärte im Februar 2017 die Auslieferung Firtaschs für zulässig, was schließlich vom OGH bestätigt wurde. Auch der damalige Justizminister Jabloner erteilte schließlich die erforderliche Zustimmung zur Überstellung, die jedoch durch eine Entscheidung des LG Wien im Zusammenhang mit Firtaschs Wiederaufnahmeantrag aufgeschoben wurde. (APA, 21.3.2022)