Mit der ÖVP Wohnpolitik zu machen ist das Bohren dicker harter Bretter. Diese Erfahrung müssen nun auch die Grünen machen, die sich am Dienstag mit dem Koalitionspartner nach zweieinhalb Jahren endlich auf einen Entwurf für das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen geeinigt haben. Davor gab es die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, die auch viel länger als geplant dauerte.

Wann das neue Bestellerprinzip tatsächlich in Kraft treten wird, kann man derzeit noch nicht sagen. Aber eines ist sicher: Es wird den heimischen Wohnungsmarkt verändern.

Das neue Bestellerprinzip wird den heimischen Wohnungsmarkt verändern.
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Derzeit ist es noch so, dass ein Immobilienmakler meist als Doppelmakler fungiert. Er hat einerseits beide Seiten als eine Art Mediator zu vertreten und soll für einen Austausch an Informationen und einen Ausgleich der Interessen sorgen. Dafür bekommt er aktuell meist vom Vermieter den Auftrag, nach erfolgreicher Vermittlung hauptsächlich vom Mieter sein Geld – in Form von meist zwei Bruttomonatsmieten.

An diesem sogenannten Doppelmaklerprinzip wird zwar de jure nicht gerüttelt. Fällt nun aber die mieterseitige Provision weg, dann gibt es für die meisten Makler bald auch keinen Grund mehr, sich für die Mieter mehr als nur unbedingt notwendig ins Zeug zu legen. Darauf wird vonseiten der Immobilienbranche schon länger hingewiesen. Und sie warnt auch vor der Wiederkehr illegaler Ablösen, weil Vermieter seltener Makler beauftragen werden, sondern gleich von den wegziehenden Mietern Nachmieter suchen lassen. Das alles könnte tatsächlich eintreten.

Für Maklerinnen und Makler wird es bei der Vermittlung von Mietwohnungen – nur für sie gilt das Bestellerprinzip – künftig vor allem darum gehen, die vermieterseitige Provision durchzusetzen. Bisher war das sehr schwierig. Doch nun wird der Branche nichts anders übrigbleiben. Ein Umstand kommt ihr dabei zugute: In bestimmten Segmenten des Markts der frei vermietbaren Wohnungen gibt es bereits ein Überangebot. Da wären also durchaus Vermittlungsprofis gefragt; die Kosten für die Vermarktung lassen sich wegen des Überangebots wiederum schwer in der Miete unterbringen, was Mieterinnen und Mietern entgegenkommen sollte.

So gesehen kommt das Bestellerprinzip vielleicht gerade zum richtigen Zeitpunkt. Doch eines ist klar: Die Reformen müssen weitergehen und das gesamte Wohnrecht umfassen. Die Novelle des Maklergesetzes ist noch keine Wohnpolitik. (Martin Putschögl, 23.3.2022)