"Verkehrsbeschränkte" Personen sollen einkaufen oder arbeiten gehen können, nicht aber etwa die Gastronomie besuchen dürfen.

Foto: APA

Gesundheitsminister Johannes Rauch bringt die Masken zurück.

Foto: Heribert Corn

Selbst der Gesundheitsminister macht kein Hehl daraus: "Es lagen sehr unterschiedliche Vorstellungen auf dem Tisch", erklärte Johannes Rauch am späten Mittwochnachmittag die Verzögerung der neuerlichen Maskenpflicht – und er meinte damit auf der einen Seite sich und die Grünen; und auf der anderen die ÖVP. Es waren harte, zähe Verhandlungen um die scheinbar simple Wiedereinführung der FFP2-Maske in Innenräumen. Es hat ziemlich gekracht.

Begonnen hatte alles damit, dass diese Woche um Punkt null Uhr in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch die von Rauch angekündigte Maskenverordnung einfach nicht da war. Sie sollte ab Mittwoch gelten, wurde aber nicht und nicht fertig. Mittwochvormittag spielte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) den Ball demonstrativ dem Gesundheitsminister zu. Der erarbeite gerade die letzten Details, ihr sei die Praxistauglichkeit wichtig, ließ sie ihm ausrichten. Was sie nicht dazusagte: Das Ministerium Rauchs hatte eigentlich schon am Dienstag einen Entwurf finalisiert, ihn wollte die ÖVP aber – so hört man es aus dem Gesundheitsressort – dann doch deutlich härter nachverhandeln als gedacht.

Nur nicht in Clubs

Das liegt vor allem daran, dass in dem ursprünglichen Entwurf mehr als nur das Comeback der Maskenpflicht steckte. In der Verordnung wäre für Geschäftsbetriebe eine Wahlmöglichkeit zwischen Maskenpflicht und 3G-Regel vorgesehen gewesen. Laut dem ersten Entwurf hätte 3G sogar in Supermärkten gelten können – damit hätte es erstmals in der österreichischen Pandemiegeschichte auch im elementaren Handel Zugangsbeschränkungen gegeben können.

Doch es kam anders. Und zwar wie folgt:

- Maske in allen Innenräumen In allen geschlossenen Räumen muss künftig wieder eine FFP2-Maske getragen werden – auch außerhalb Wiens, wo die Regelung nie aufgehoben wurde. Die Maskenpflicht gilt also an öffentlichen Orten (allerdings nicht outdoor), in Verkehrsmitteln, im gesamten Handel, in der Gastronomie (allerdings nicht am Tisch), in Kulturstätten, in Krankenanstalten und bei körpernahen Dienstleistungen. Außerdem gilt die alternativlose Maskenpflicht bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen.

- Ausnahmen von der Maskenpflicht Die Maske muss nicht im privaten Wohnbereich oder bei Proben und künstlerischen Darbietungen getragen werden.

- 3G als Option Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 100 Personen (etwa bei Partys oder Hochzeitsfeiern) hat der Veranstalter eine "Wahlmöglichkeit": Entscheidet er sich für eine 3G-Kontrolle, gibt es keine Maskenpflicht. Das Konzept gilt ebenfalls für die gesamte Nachtgastronomie – auch hier können Betreiberinnen und Betreiber selbst entscheiden, ob sie einen 3G-Nachweis kontrollieren oder die Maskenpflicht umsetzen.

Maske schon ab Donnerstag

Die neue Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft, sie wird bis 16. April gelten. Hintergrund der 3G-Regelung, so erzählen es Verhandler, sei eine Ungleichbehandlung, die drohe, wenn die Maskenpflicht etwa im Handel komme, aber nicht in Clubs gelte. Masken in Clubs zu verordnen sei hingegen widersinnig, wenn Menschen dort etwas trinken dürfen sollen. Um all dem zu entgehen, wurde die 3G-Regelung als Alternative entwickelt. So können in Clubs nur Geimpfte, Genesene oder Getestete gehen dürfen, in ein Geschäft hingegen auch Ungeimpfte ohne Test mit Maske.

Die erste Idee, dass jeder Betreiber selbst entscheiden kann, ob die Maskenpflicht oder 3G gelten soll, wurde schließlich deutlich abgeschwächt. Zuvor hatten Branchenvertreter – und in der Folge auch die ÖVP – Alarm geschlagen. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will erklärte, dass das "in der Praxis kein Mensch versteht".

Dazu gesellte sich Unmut in den Ländern. Zumindest in Wien ist die Diskussion allerdings von geringer Relevanz; in der Hauptstadt will man bei den bisherigen Regeln bleiben: 2G in der Gastro, Maske im Geschäft.

Abgesehen von der Maskenpflicht stehen aber auch weitere Änderungen an – bei den Quarantäneregeln. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums, die an die Gesundheitsbehörden geht:

- Covid-Erkrankte mit schwerem Verlauf können sich frühestens zehn Tage nach Symptombeginn mit einem negativen PCR-Test oder mit einem Ct-Wert über 30 aus der Absonderung begeben – insofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind.

- Covid-Erkrankte mit leichtem Verlauf können sich nach fünf Tagen freitesten, wenn sie zwei Tage symptomfrei sind und einen negativen Test (oder einen Ct-Wert über 30) vorweisen können.

- Neuerung Es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Corona-Infizierte nach fünf Tagen aus der Isolation dürfen, ohne einen Test vorzulegen. Nämlich dann, wenn sie bereits seit zwei Tagen symptomfrei sind und danach für weitere fünf Tage eine "Verkehrsbeschränkung" in Kauf nehmen. Diese "Verkehrsbeschränkung" bedeutet: Betroffene müssen bei Kontakt mit anderen Maske tragen, sie dürfen keine Gesundheitseinrichtungen besuchen, sie dürfen keine Gastronomiebetriebe oder Fitnesscenter besuchen und auch nicht an Großveranstaltungen teilnehmen – aber etwa arbeiten oder einkaufen gehen. Wie das kontrolliert werden könnte, geht aus der Empfehlung nicht hervor.

- Zusätzliche Regeln Für das "versorgungskritische Gesundheits- und Pflegepersonal" soll es bei "akutem Personalmangel" Zusatzregeln geben. Sie gelten nur für asymptomatisch oder leicht Erkrankte, die jedenfalls seit zwei Tagen keine Symptome mehr haben. Sie sollen nach fünf Tagen auch ohne negativen Test wieder arbeiten gehen können, sofern sie beim Kontakt mit vulnerablen Personen eine Schutzausrüstung tragen. Darüber hinaus gelten dieselben Regeln wie oben genannt – also keine Gastronomiebesuche, Maske beim Kontakt mit anderen.

Bevor all diese Änderungen gültig werden, wurden am Mittwoch die neuesten Rechnungen des Covid-Prognosekonsortiums veröffentlicht: Zum ersten Mal seit Mitte Februar gehen die Fachleute dort nun von einem baldigen Rückgang der Infektionszahlen aus. Grund dafür seien einerseits "Sättigungserscheinungen", weil mittlerweile sehr viele Personen geimpft oder genesen sind, andererseits der saisonale Effekt. In den Spitälern wird in der kommenden Woche dennoch ein weiterer Anstieg erwartet. Auf den Intensivstationen sollen die Zahlen zumindest stabil sein.

Das schlägt sich auch auf der Bundesländerkarte der Corona-Ampel nieder. Die Farbe ist – unverändert – dunkelrot. Mit Ausnahme Tirols hat sich die Risikozahl überall weiter erhöht. Die orange Zone des immer noch hohen Risikos erscheint derzeit schwer erreichbar. (red, Katharina Mittelstaedt, Gabriele Scherndl, 23.3.2022)