Die Regeln werden geändert. So haben Clubs nun die Wahlfreiheit zwischen Maske und 3G. In Wien gilt allerdings 2G.

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Es hat gedauert, aber seit Mitternacht sind sie in Kraft: Nach langen und zähen Verhandlungen hat sich die Koalition auf neue Corona-Regeln geeinigt. Ein Überblick über das, was seit Donnerstag gilt und über die teils heftigen Reaktionen aus den Ländern.

Frage: Wo kommt die Maske zurück?

Antwort: In fast allen geschlossenen Räumen – also in Verkehrsmitteln, im gesamten Handel, bei körpernahen Dienstleistungen, in der Gastronomie (außer am Sitzplatz), in Hotels, in Sportstätten (außer beim Sport), in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, an Arbeitsorten (außer es gibt andere Schutzmaßnahmen), in Altenheimen, in Spitälern und bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen. Als Beispiel für solche Zusammenkünfte nennt das Gesundheitsministerium etwa Theater, Kinos oder die Oper.

Frage: Wo kann der Betreiber oder die Gastgeberin zwischen Maskenpflicht und 3G wählen?

Antwort: In zwei Situationen: bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ohne zugewiesene Sitzplätze ab 100 Personen (da nennt das Ministerium etwa Partys und Hochzeitsfeiern) – und in der Nachtgastronomie, und zwar unabhängig davon, wie viele Menschen dort feiern.

Frage: War da nicht etwas anderes geplant?

Antwort: Stimmt. In einem Entwurf des Gesundheitsministeriums, der am Dienstag kursierte, war diese Wahlfreiheit eigentlich für deutlich mehr Orte vorgesehen, etwa auch in der allgemeinen Gastronomie und sogar im Supermarkt. Das wurde nach Verhandlungen mit der ÖVP und Interessenvertretern weitgehend gestrichen.

Frage: Was bedeutet das für Wien, gelten da jetzt dieselben Regeln?

Antwort: Nein. In Wien gibt es schon länger strengere Regeln, etwa 2G in der Gastronomie und in Clubs – dafür galt dort aber keine Maskenpflicht. Eine Maske braucht man in Wien allerdings schon seit Wochen im gesamten Handel und etwa bei Indoor-Konzerten. "Wien wird seinen konsequenten Weg weitergehen", twitterte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Rechtlich regelt Wien seinen Sonderweg in einer Landesverordnung, diese wurde am Donnerstagabend aktualisiert.

Frage: Was gilt dann in einer Wiener Bar?

Antwort: Das ist ein wenig kompliziert. Laut Bundesregeln gilt in einer Bar mit zugewiesenen Sitzplätzen Maskenpflicht, aber kein 3G, laut Wiener Regeln gilt 2G, aber keine Maske. Nun können Länder laut dem Epidemiegesetz aber nur strenger sein als der Bund, womit laut dem Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Peter Bußjäger "das Schärfste aus beiden Welten" gilt – also Maske und 2G.

Frage: Okay, und in einem Club?

Antwort: Da hat der Betreiber nach Bundesregeln eine Wahlfreiheit zwischen 3G und Maske. Da in Wien aber die 2G-Regel gilt, wird er sich zwangsläufig für Zugangsbeschränkungen entscheiden. Damit gilt in einem Wiener Club 2G, aber keine Maske und daher eine lockerere Regel als in einer Wiener Bar (oder auch in einem Wiener Restaurant). Ob ein Lokal als Nachtgastro gilt, hängt von der Durchmischung der Gäste ab. Laut Büro des Wiener Gesundheitsstadtrats müssen die Betreiber das selbst beurteilen und im Falle einer Kontrolle glaubhaft machen.

Frage: Was ändert sich noch?

Antwort: Die Quarantäneregeln wurden am Donnerstag gelockert. Wer sich zwei Tage lang gesund fühlt, darf am fünften Tag nach der Infektion ohne Freitesten raus. Allerdings muss man eine Maske tragen und darf nicht in die Gastronomie oder in Pflegeheime und Spitäler. Es sei denn, man arbeitet im Gesundheitsbereich und dort herrscht gerade Personalknappheit, dann darf man auch zur Arbeit. Hat man Kontakt zu vulnerablen Personen, muss man zusätzlich zur Maske Schutzausrüstung tragen, Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nannte da etwa Schutzbrillen und Schürzen. Wer einen schweren Verlauf hatte – also Sauerstoffbedarf –, darf generell mindestens zehn Tage lang nicht außer Haus.

Frage: Gilt das nun auch rückwirkend für jene, die momentan in Quarantäne sind?

Antwort: Nein. Ein bereits ausgestellter Bescheid ist gültig, auch wenn sich die Empfehlungen geändert haben. Sofern die Behörden ihn nicht widerrufen, gilt er also.

Frage: Welche Kritik gibt es an den neuen Quarantäneregeln?

Antwort: Wien hat am Freitag fixiert, diese Änderungen nicht mitzutragen. Infizierte sollen dort ihre Quarantäne wie bisher nach zehn Tagen beenden können, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind oder sich ab dem fünften Tag freitesten können.

Schon am Donnerstag verschickte die Stadt eine detaillierte Stellungnahme, in der sie die neuen Regeln auf schärfste kritisierte. Von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hieß es: "Dieses verantwortungslose Handeln wird dazu führen, dass wir die Hochinzidenzphase unnötig in die Länge ziehen. Das kommt nahezu einer gesundheitsbehördlichen Selbstaufgabe gleich. Infiziertes medizinisches Personal wird in Wien unter keinen Umständen arbeiten gehen."

Aus seinem Büro wurde das damit argumentiert, dass viele Personen erst nach einer Testabnahme symptomatisch werden würden und dass die Kontrollen kaum möglich seien. Außerdem hieß es: "Aufgrund der hohen Virenlast bei den allermeisten, schaffen es in Wien ohnehin nur zehn Prozent der infizierten Personen, sich am fünften Tag freizutesten – 90Prozent also nicht. Überhaupt schaffen nur 30 Prozent der Infizierten ein vorzeitiges Freitesten vor dem zehnten Tag – 70 Prozent also nicht. Diese würden alle nach der neuen Empfehlung des Bundes arbeiten gehen (müssen)."

Und: Die Stadt Wien führte strafrechtliche Überlegungen ins Treffen. Man verweist auf die vorsätzliche und fahrlässige Gemeingefährdung und auf die Straftatbestände zur Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Tatsächlich wurden in Österreich seit Beginn der Pandemie schon mehrere Menschen nach dieses Paragrafen verurteilt, weil sie infiziert das Haus verließen – in vielen Fällen, weil sie arbeiten gingen.

Frage: Kann man also in Haft kommen, wenn man die Empfehlungen des Ministers befolgt?

Antwort: Bußjäger dazu: "Der Bürger muss sich auf staatlich kommunizierte Aussagen verlassen können." Man könne also nicht bestraft werden, wenn man diese befolge.

Frage: Was sagen andere Bundesländer?

Antwort: Auch Kärnten hat angekündigt, man werde das "äußerst restriktiv handhaben – nur in absoluten Ausnahmefällen und mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen". In Niederösterreich kann schon seit Freitag infiziertes Gesundheitspersonal teilweise arbeiten gehen. Im Burgenland heißt es, die neuen Quarantäneregeln seien nicht kontrollierbar, man lehne sie auch im Lichte der hohen Infektionszahlen ab. In der Steiermark will man die Regeln "eins zu eins" umsetzen, auch Tirol und Salzburg tragen die Vorgaben mit.

Frage: Wie geht es an den Schulen weiter?

Antwort: Bei den Maskenregeln bleibt bis Ostern alles wie gehabt. Das heißt: Außerhalb der Klasse gilt Maskenpflicht. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) verwies darauf, dass auch in der Gastronomie keine Maske am Platz getragen werden muss. Dass in den Schulen nicht nachgeschärft wird, brachte Polaschek Kritik von seinem Parteikollegen Thomas Stelzer, dem Landeshauptmann von Oberösterreich, ein. Geht es nach Gesundheitsminister Rauch, wird es im kommenden Schuljahr keine eigenen Schulregeln mehr geben. Für den Herbst werde man ein "einheitliches System auf den Weg bringen". (Oona Kroisleitner, David Krutzler, Gabriele Scherndl, 25.3.2022)