Der "Bild"-Artikel "Die Lockdown-Macher" ist für den deutschen Presserat kein Ethikverstoß.

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Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Artikel "Die Lockdown-Macher" beim deutschen Boulevardmedium "Bild" und bei bild.de als unbegründet zurückgewiesen. Der Bericht, der Porträtfotos von drei führenden Wissenschaftlern mit Corona-Maßnahmen als "Weihnachtsgeschenken" zeigte, verstoße nicht gegen den Pressekodex und sei medienethisch zulässig, teilte der Presserat am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Die Bezeichnung der drei Experten als "Lockdown-Macher" habe einen Tatsachenkern und verletze deshalb nicht die journalistische Sorgfaltspflicht. "Der Einfluss der genannten Wissenschaftler auf politische Entscheidungen über Corona-Maßnahmen lässt sich belegen. Die Bezeichnung 'Die Lockdown-Macher' ist daher eine zulässige Zuspitzung, die pointiert und streitbar sein mag, jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist", so der Presserat, der nach insgesamt 94 Beschwerden gegen die Berichterstattung tätig wurde.

Die Mitglieder des Presserats kamen mehrheitlich zu dem Schluss, dass auch die Darstellung der drei Wissenschaftler nebeneinander im Porträt zulässig sei: "Durch ihre Auftritte in den Medien während der Corona-Pandemie haben sich die Experten selbst in die Öffentlichkeit begeben und müssen es hinnehmen, auch persönlich kritisiert zu werden, wertete der Ausschuss." (red, 24.3.2022)