Klar ist, dass jeder nur fünf Antigen- und fünf PCR-Tests pro Monat gratis bekommen soll.

Foto: APA / ROBERT JAEGER

Wien – Der Nationalrat hat am Donnerstag mit Koalitionsmehrheit die Basis für die neue Corona-Teststrategie gelegt. Konkret wurde fixiert, dass Apotheken fünf kostenlose Antigen-(Wohnzimmer-)Tests pro Person und Monat ausgeben können. Die fünf kostenlosen PCR-Tests im Monat werden per Verordnung umgesetzt. Bei der Umsetzung der neuen Teststrategie sind allerdings noch viele Fragen offen.

Während die Abgabe der fünf Antigen-"Wohnzimmer"-Tests über die Apotheken bereits geregelt ist, ist vor allem die Kontrolle der Abgabe von maximal fünf PCR-Tests unklar, wie etwa die Stadt Wien am Donnerstag auf APA-Anfrage betonte. Seitens des Ministeriums verwies man auf die Zuständigkeit der Länder.

Die Opposition kritisierte den Kompromiss, den Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) als "Weg der Mitte" bezeichnete. Weder Fisch noch Fleisch sei sie, kommentierte die SPÖ. Die FPÖ kritisierte, dass die Testanbieter keine Ahnung hätten, wie es weitergehe. Die Neos sehen einen "dynamischen Blindflug", weil keiner kontrollieren könne, wie viele Tests abgeholt würden.

Gesundheitsminister sieht Länder gefragt

Rauch betonte, dass zusätzlich zum monatlichen Kontingent symptomatische Personen jederzeit Zugang zu Tests haben werden – "unabhängig vom Verbrauch der Gratistests". Dabei soll die Hotline 1450 "erste Anlaufstelle" sein.

Die Umsetzung sei Ländersache, hieß es dazu am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium. Das Ressort arbeite eine Verordnung aus, "in der die Rahmenbedingungen festlegt werden, welche Screeningprogramme vom Bund finanziert werden". Konkret soll das die schon angekündigte Begrenzung auf fünf Tests (pro Person und Monat) sowie weitere Testmöglichkeiten in "vulnerablen Settings" umfassen. "Die Umsetzung der Testprogramme liegt (wie auch schon bisher) in alleiniger Verantwortung und Zuständigkeit der Länder", erklärt das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme.

Streitpunkt Kontrolle

Auch die Kontrolle, dass nur maximal fünf PCR-Screening-Tests durchgeführt werden (abseits von symptomatischen Tests und abseits jener für das Betreten von "vulnerablen Settings"), werde "von den Bundesländern organisiert und umgesetzt", so das Büro von Minister Rauch.

Im Büro von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sah man am Donnerstag noch viele Fragen offen. So sei fraglich, wie die Abgleichung zwischen den verschiedenen Testsystemen stattfinden soll. Weder das EMS-System (in das positive Fälle eingemeldet werden, Anm.) noch das EPI-Service (an das die Teststellen die negativen Fälle melden und über das die Zertifikate erstellt werden) seien für eine Kontrolle geeignet.

Man könnte also gar nicht feststellen, ob jemand wegen Symptomen bereits Tests absolviert hat oder etwa wegen des Besuchs in einem Alten- oder Pflegeheim einen Test hat durchführen lassen. Auch sei es nicht möglich, zwischen den Systemen (Apotheken, Gurgelanbieter oder Labore) einen zentralen (gar bundesweiten) Abgleich durchzuführen.

Überlastung von 1450 befürchtet

Sollte in symptomatischen (Verdachts-)Fällen nur mehr via 1450 getestet werden können, so befürchtet man laut Hackers Sprecher überdies eine Überlastung der Hotline. Außerdem verwies das Büro des Stadtrats einmal mehr darauf, dass weniger Tests insgesamt auch mehr Kosten pro Einzeltest bedeuten. Laut Berechnungen Wiens würden die Gesamtkosten bei einer Reduzierung der Testanzahl um 40 Prozent nur um 14 Prozent sinken.

Im Gesundheitsministerium hieß es zu den Bedenken Wiens, für die Kontrolle der Test-Limits seien die Länder zuständig. Ein Bundesland darf demnach künftig pro Bürger maximal fünf (kostenlose) PCR-Tests pro Monat mit dem Bund verrechnen. Ein Datenabgleich zwischen den Bundesländern ist nicht geplant. Dies habe u.a. datenschutzrechtliche Gründe. Pendelt man zwischen zwei Bundesländern, wird man daher wohl insgesamt auch mehr als die vorgegeben Gratistests abrufen können.

Kostenlose PCR-Tests in der Apotheke können laut Gesundheitsministerium künftig nur dann angeboten werden, wenn ein Bundesland die Apotheken-Testungen in das jeweilige Screening-Programm integriert. "So wird sichergestellt, dass die maximale Anzahl an kostenlosen Tests im jeweiligen Bundesland nicht überschritten wird", hieß es. Hinsichtlich der Tests von symptomatischen Personen betonte man im Ministerium auf APA-Anfrage, dass nicht die Bürger selbst entscheiden können, ob sie aufgrund von Symptomen einen Test zusätzlich gratis erhalten. Derartige Tests werden ab April nur auf Anordnung der Gesundheitsbehörden durchgeführt werden, d.h. nur behördlich angeordnete Tests zählen künftig nicht zum Gratis-Kontingent dazu.

Vorgehen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen unklar

Bedenken äußerte man in Hackers Büro auch hinsichtlich Tests für Besuche in Alten- und Pflegeheimen. Seitens des Bundes sei vorgeschlagen worden, in Eigenregie Antigentests zu ermöglichen. Hier sei völlig offen, ob es sich um Wohnzimmertests in Eigenregie oder Schnelltests von befugten Stellen handeln soll, ebenso wie die Kontrolle und die Umsetzung funktionieren könnte. Auch in diesem Fall sei fraglich, wie der Besucher nachweisen könnte, dass auch diese Tests unter das kostenlose Angebot fallen, wenn nirgendwo der Grund für den Test eingetragen werden kann. Im Gesundheitsministerium betonte man dazu, es sei Aufgabe der Länder, für entsprechende Test-Strukturen zu sorgen.

Ratlos zeigte man sich am Donnerstag auch im Burgenland. Man wisse nicht, wie die Kontrollen ablaufen sollen – und warte darauf, dass der Bund zum genauen Ablauf noch Vorschläge liefere.

Nicht über E-Card kontrollierbar

Aus der Steiermark hieß es, dass eine Kontrolle der maximal fünf Tests nicht über die E-Card möglich sei, weil das beispielsweise jene ausschließe, die sich von Elga abgemeldet haben. Darum werde es in der Steiermark ein eigenes System geben, mit dem man das kontrollieren werde.

In Salzburg werde "Salzburg gurgelt" fortgesetzt, so die Auskunft des Corona-Managements des Landes am Donnerstag. Der Vertrag mit den Partnern sei in der Finalisierung. Die Testkits werden demnach in Spar-Märkten ausgegeben und können dort auch nach erfolgtem Test in die Sammelbehälter eingeworfen werden. (APA, 24.3.2022)