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Eine Auswertung in Wien ergab, dass sich nur rund zehn Prozent der Infizierten erfolgreich nach dem fünften Test freitesten konnten. Daher müsse man davon ausgehen, dass viele Personen nach einer automatischen Entlassung noch ansteckend wären, hieß es.
Wien – Wien wird die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne nicht in Anspruch nehmen. Man bleibt bei der Variante, dass sich infizierte Personen ab dem fünften Tag der Absonderung freitesten können. Das teilte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Freitag mit.
Somit kommt in Wien nicht jene Regel zum Einsatz, die eine Entlassung aus der Quarantäne ab dem fünften Tag ohne Test, aber dafür mit Verkehrsbeschränkung – allerdings mit Berufsausübung unter bestimmten Voraussetzungen – vorsieht. Im Rathaus wurde diese Variante nach rechtlicher Prüfung als "reine Empfehlung" des Bundes und nicht als verpflichtende Vorgabe klassifiziert.
Freitestversuche seien zudem weiterhin kostenlos und würden nicht bei den künftig fünf verfügbaren PCR-Tests im Monat angerechnet, betonte Hackers Sprecher auf Twitter.
Nur zehn Prozent können sich am fünften Tag freitesten
Festgestellt wurde, dass in dem Dokument des Bundes die Freitestung als gleichwertige Alternative erwähnt werde. Für diese hat der Krisenstab der Stadt sich nun entschieden. Dafür werden infektionsepidemiologische Aspekte beziehungsweise Daten in Sachen Freitesten ins Treffen geführt.
Die Auswertung der Freitestversuche in Wien zeigt demnach, dass nur knapp die Hälfte aller positiven Fälle mit so geringen Symptomen belastet ist, dass sie überhaupt einen Versuch unternehmen. Und auch dieser gelingt vergleichsweise selten: Insgesamt können sich damit nur zehn Prozent der erkrankten Personen tatsächlich am fünften Tag und weitere 20 Prozent bis zum neunten Tag freitesten – etwa durch Nachweis eines Ct-Wertes von mehr als 30 oder eben ein negatives Ergebnis.
Gebe es eine automatische Entlassung aus der Absonderung, sei davon auszugehen, dass viele Personen noch ansteckend wären, wird gewarnt. Die erforderliche Symptomfreiheit für 48 Stunden sei außerdem nur schwer überprüfbar, befand der Krisenstab. Das gelte auch für die Einhaltung des Verbots bestimmter Lebensbereiche wie der Gastronomie. (APA, 25.3.2022)