Im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fand am Freitag die Fortsetzung des Prozesses um Untreue und schweren Betrug im Zusammenhang mit der Schwechater Mehrzweckhalle Multiversum statt.

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Wien/Schwechat – Der Prozess um den angeblichen Förderbetrug im Zusammenhang mit der Mehrzweckhalle Multiversum in Schwechat (Bezirk Bruck a. d. Leitha) ist am Freitag größtenteils mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Lediglich der ehemalige Geschäftsführer vom Multiversum, der damals auch zeitgleich stellvertretender Schwechater Stadtamtsdirektor war, wurde wegen rechtswidrigerweise vergebener Darlehen, wegen Untreue sowie wegen Urkundenfälschung zu 18 Monaten bedingter Haft schuldig gesprochen.

Der nun Verurteilte, der sich als Einziger im Vorfeld teilweise schuldig bekannte, wurde wie alle anderen Angeklagten von dem Betrugskomplex freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Multiversum-Chef erbat sich ebenso drei Tage Bedenkzeit wie die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Eindeutiges Bild

Mildernd wurden sein bisheriger ordentlicher Lebenswandel, sein Geständnis, die lange Verfahrensdauer sowie seine Schadenswiedergutmachung gewertet. Er hatte von dem Schaden in der Höhe von rund einer Million Euro das meiste zurückbezahlt. Er muss nun noch an die Multiversum Schwechat Betriebs GmbH noch 32.000 Euro zahlen. Sämtliche anderen Ansprüche von Multiversum, der Stadt Schwechat sowie des Landes Niederösterreich wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ein Amtsverlust wurde ihm bedingt nachgesehen. Erschwerend waren das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen.

Das "umfangreiche Beweisverfahren" habe am Ende ein "recht eindeutiges Bild" gezeigt, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats, Claudia Moravec-Loidolt. "Täuschungsvorsatz und Betrugsvorsatz" seien nicht vorgelegen, sagte die Richterin in der einstündigen Urteilsbegründung.

Das Multiversum wurde 2020 von der Stadt Schwechat um kolportierte 20 Millionen Euro an eine Immobilien-Investment-Gruppe verkauft. Über einen Pachtvertrag hat Schwechat Gemeindeangaben zufolge die Möglichkeit, mindestens zehn eigene oder gewünschte beziehungsweise unterstütze Veranstaltungen abzuhalten. (APA, red, 25.3.2022)