PV-Anlagen auf Freiflächen können deutlich günstiger errichtet werden.

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Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gilt als wichtiger Schritt, um in Österreich die Energiewende zu schaffen und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Nach fast einem dreiviertel Jahr EAG ist die Anfangseuphorie jedoch vielfach Ernüchterung gewichen. Denn die Hürden für erneuerbare Energieanlagen sind oft unerwartet hoch.

Die Politik setzt bei Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) derzeit verstärkt auf die Nutzung von Dachflächen, in manchen Bundesländern sind sie bei Neu- und Zubauten mitunter sogar verpflichtend. Im EAG werden PV-Anlagen auf verbauten oder mehrfach genutzten Flächen, wie etwa Agrarflächen oder Bergbaustandorten, priorisiert. Und auch die Raumordnungen der Länder stehen PV-Anlagen abseits von Dächern oft skeptisch gegenüber.

Kritische Stimmen warnen jedoch, dass Dachflächen nicht ausreichen, um den Energiebedarf zu decken und sich von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen. Denn die im EAG vorgesehenen Energiegemeinschaften benötigen große PV-Anlagen im Portfolio, um wirtschaftlich arbeiten zu können, und PV-Anlagen auf Freiflächen können deutlich günstiger errichtet und betrieben werden.

Anlagen im Bergbaugebiet

Aber nicht nur die Bewilligung von Anlagen im Grünland läuft schleppend. Auch bei der Errichtung von Anlagen auf Deponien und Bergbaugebieten warten Hindernisse. Besonders skurril ist ein aktueller Fall in Niederösterreich, wo in einem Bergbaugebiet eine PV-Anlage errichtet werden soll.

Würde die PV-Anlage als Bergbauanlage gebaut, müsste bei aufrechtem Bergbau eine bergbaurechtliche Bewilligung für die Anlage reichen. Flächenwidmungsfragen müssten außer Acht gelassen werden. Aber: Obwohl eine aufrechte und gültige naturschutzrechtliche Bewilligung für das Tagbau-Bergwerk vorliegt, soll diese nicht für die Errichtung der PV-Anlage gelten. Aufgrund des Raumordnungsrechts steht eine Umwidmung in Grünland-PV-Anlagen im Raum und damit verbunden eine neuerliche naturschutzrechtliche Bewilligung.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie schwierig es ist, tatsächlich ins Tun zu kommen. Dabei wären vor allem Tagbau-Bergwerke prädestiniert für die Errichtung von PV-Anlagen. In Österreich gibt es mehrere Tausend historische Bergwerke, die heute nur mehr im geringen Ausmaß genutzt werden. Für die meisten liegen ein gewerbliches Nutzungsrecht und eine naturschutzrechtliche Bewilligung vor. Eine Weiternutzung durch PV-Anlagen ist jedoch derzeit schwierig bis unmöglich.

Frage der Wirtschaftlichkeit

Die Form der dezentralen Energieproduktion ist die Zukunft, aber auch gemeinnützige Energiegemeinschaften müssen rentabel genug sein, um ihren Mitgliedern günstigeren Strom zusichern zu können. Die Planung nimmt ohnedies viel Geld und Zeit in Anspruch, und wenn dann Diskussionen mit Behörden aufgrund der Defizite in der Raumordnung auftreten, stellt sich oft die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Besonders hinderlich ist, dass die Bundesländer bei ihren Raumordnungen noch immer keine gemeinsame Vorgehensweise gefunden haben.

Angesichts der explodierenden Energiekosten und des enormen Energiebedarfs wird sich die Politik hier bewegen und zur Energiewende bekennen müssen. Ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz reicht nicht, wenn Anlagen in einer entsprechenden Größe nur nach Überwindung einer Vielzahl von Hindernissen gebaut werden können.

Wenn zumindest die raumordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Errichtung von erneuerbaren Energieanlagen an das EAG angepasst bzw. mit diesem in Einklang gebracht werden könnten, wäre das bereits ein Fortschritt gegenüber dem Iststand und ein ernsthaftes Bekenntnis der Politik zur Energiewende und nicht nur ein Lippenbekenntnis. (Dominik Kurzmann, 28.3.2022)