Rund 6000 Wohnungen sollen am Donaufeld entstehen, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Protest der Anrainer schwillt an.

Foto: Martin Putschögl

Die Anrainer im Grenzland zwischen Wien-Donaustadt und Floridsdorf, die Bedenken gegen das 65 Hektar umfassende Bauprojekt Donaufeld hegen, bekommen Unterstützung und legen bei ihrer Gegenwehr einen Zahn zu.

Sie haben am Montag einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, weil sie die Ansicht vertreten, dass der Flächenwidmungsplan des Projekts gegen Vorschriften der Wiener Bauordnung verstößt und gegen das Nachhaltigkeitsprinzip. Selbigem stehe die Verbauung von Ackerland und Wiesen entgegen, auf denen rund 6000 Wohnungen entstehen sollen. Gegen dieses Projekt stellt sich der Verein "Freies Donaufeld", der laut seinem Antrag an den VfGH im Flächenwidmungsplan inhaltliche wie formale Mängel ortet.

"Behörden blieben untätig"

Der Anwalt des Vereins, Wolfram Schachinger, hält es für "verwunderlich", dass sich Baubehörde, Umweltschutzabteilung und Umweltanwaltschaft des Themas noch nicht angenommen hätten, wie es in einer Aussendung des Vereins von Montag heißt. Die Behörden seien untätig geblieben, weswegen kein anderer Weg bleibe, als das Höchstgericht zu involvieren.

Das Projekt Donaufeld ist neben der Seestadt Aspern im 22. Wiener Gemeindebezirk wohl das größte Stadterweiterungsprojekt in Wien, neben Wohnungen sollen auch Gewerbegebiete entstehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das riesige Projekt gibt es freilich nicht: Stadt und Projektwerber haben quasi eine Aufteilung in Teilprojekte vorgenommen, sodass die UVP-Pflicht nicht gilt, weil die entsprechenden Schwellenwerte nicht erreicht werden. Derzeit wehrt sich der Verein gegen das Teilprojekt "An der Schanze".

Heikle UVP-Frage

Die UVP-Pflicht gilt erst ab einem Bodenverbrauch von 15 Hektar, alles darunter verlangt nur Einzelfallprüfungen. Involviert ins Milliardenprojekt sind etwa Wohnfonds Wien, Buwog, Wien-Süd oder Arwag. Die Sache mit der UVP-Prüfung ist heikel, denn: Die EU-Kommission sieht den Umgang Österreichs mit Umweltverträglichkeitsprüfungen skeptisch. Sie vertritt die Ansicht, dass Österreich dabei Bürgerbeteiligung, Umwelt- und Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt.

Auch in Bezug auf die UVP hat der Verein zuletzt gepunktet. Die Volksanwaltschaft hat ein Prüfungsverfahren eingeleitet, in dem sie klären wird, ob die Wiener Landesregierung bzw. die Behörden den Anregungen des Vereins bezüglich der UVP nachgekommen sind oder, allenfalls, warum sie es nicht getan hat. Das hat der zuständige Volksanwalt Walter Rosenkranz dem Verein vorige Woche mitgeteilt. (Renate Graber, 28.3.2022)